Ihre Rechte bei Bus- und Bahnreisen

Gibt es bei jeder Verspätung Geld zurück? Bekomme ich den Fahrpreis auch bei Ausfall erstattet? Hier erfahren Sie von uns die wichtigsten Fakten für ihre nächste Reise mit dem Bus.

Erst neulich ist es wieder passiert: fünf Fernbus-Passagiere wurden nach einer Pause am Rastplatz vergessen – sie war nicht pünktlich zurück. Klar, Fahrpläne müssen eingehalten werden, auch die Bahn nimmt da keine Rücksicht. Aber was ist, wenn der Bus stundenlang im Stau steht oder der Zug ausfällt? Bahn- und Busreisende haben unterschiedliche Rechte.

Wieviel gibt es bei Verspätungen zurück?

Kommen Sie mit der Bahn 60 Minuten später an, gibt es 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Bei 120 Minuten sind es 50 Prozent. Und mit dem Bus? Hier gehen Sie leer aus, wenn die Strecke kürzer als 150 Kilometer ist. Bei Strecken darüber gilt: 50 Prozent Erstattung ab zwei Stunden Verspätung.

Wenn Zug oder Bus ausfallen…

Ist Sturm, Hochwasser, Schneechaos, Streik oder das Unternehmen schuld, wird bei der Bahn ein Teil oder der volle Ticketpreis erstattet. Fernbus-Unternehmen müssen bei höherer Gewalt nichts zahlen. Wird die Fahrt hingegen vom Busbetreiber annulliert, können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen, oder das Unternehmen muss sie auf anderem Weg ans Ziel bringen. Gibt es keine Alternative an dem Tag, wird ein Hotelzimmer bis zu 80 Euro gezahlt.

Wenn sich die Abfahrt verzögert…

Sie stehen am Bahnsteig bzw. am Busterminal und nichts passiert? Bei der Bahn dürfen sie nach 20 Minuten einen alternativen Zug nehmen. Beim Bus gilt es, mindestens zwei Stunden auszuharren, bevor das Ticket erstattet oder eine Alternative Weiterreise angeboten wird.

Wenn der Koffer weg ist…

Wer Fernbusreisen anbietet, muss bei Gepäckverlust haften. Das Unternehmen hat eine Obhutspflicht und darf die Haftung nicht in den AGBs ausschließen. Sie sollten Ihren Koffer aber deutlich mit Namen markieren. Auf Bahnreisen gilt: Fahrgäste sind für Ihr Gepäck selbst verantwortlich, die Bahn haftet nur bei Eigenverschulden.

Das Recht auf Zwischenstopps

Sie können den Busfahrer darum bitten, aber außerhalb der regulären Pausen ist er nicht verpflichtet, anzuhalten. Auch nicht bei dringenden Bedürfnissen. Die Bahn hält nur in Notfällen zwischen den Stationen.

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 178824785, Meinzahn

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