Gift für Verbraucher: Diese Produkte haben es in sich

Pflanzentoxine im Honig, Gift in Leder und Nickel im Schmuck: Die Kontrolleure vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatten erneut mehr zu beanstanden als im Vorjahr. Von 380.000 Proben (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) waren 11,6 zu beanstanden (Vorjahr 11,3 Prozent).


Nickel in Modeschmuck

Einen Schwerpunkt der Untersuchungen legte das Amt diesmal auf Modeschmuck und auf seinen Nickelgehalt, auf den viele Menschen allergisch reagieren. 17 Prozent der Stecker von Ohrringen und Piercings überschritten die Grenzwerte für Nickel. Das ist deutlich mehr als bei der letzten Nickel-Untersuchung von 2008: Damals waren es 14 Prozent. Aber: Wurden vor sieben Jahren bei zehn Prozent der Schmuckteile und Verschlüsse die Grenzwerte überschritten, sind es jetzt nur noch 4,9 Prozent.

Chrom VI, eine giftige Substanz, die beim Gerben von Leder eingesetzt wird und stark krebserregend ist, unterliegt in Deutschland scharfen Richtlinien. Dass die Kontrolleure dennoch eine große Menge herausfilterte, die über dem Grenzwert lagen, liegt daran, dass in fernöstlichen Gerbereien eben immer noch viel Chrom VI eingesetzt wird. BVL fand heraus: Ein Drittel der in China gefertigten Lederwaren überschritt die Grenzwerte.

Ein Kilogramm Honig isst jeder Deutsche im Jahr. Doch leider fanden die Kontrolleure auch hier ein Haar in der Suppe. In 46,4 Prozent der Proben fanden die Kontrolleure einen Gehalt zwischen 1 und 20 Mikrogramm an Pflanzentoxinen (PA) pro Kilogramm, in fast 10 Prozent sogar mehr. Deutscher und europäischer Honig ist allerdings gering belastet.

Gute Nachricht hingegen beim Hähnchen- und Putenfleisch. Das BVL testete 125 Proben von Hähnchen und 84 von Pute auf Antibiotikarückstände. Der nachweisbare Antibiotikagehalt lag in der Regel deutlich unter den zulässigen Höchstmengen.

Unterwasserfarmen in Asien setzten bei der Aufzucht ihrer Fische Antibiotika ein, weil ihr Einsatz nicht so streng reglementiert ist wie in der EU. Diesmal – mit 158 Proben aus Aquakulturen aus Drittländern wurden jedoch nur sechs beanstandet.


Fotoquelle: Thinkstock, 467339769, iStock, loraks

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