GEZ-Gebuehr fuer Geldautomaten

Tja, liebe Mitbuergerinnen und Mitbuerger der Sachverhalt ist eindeutig:

Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind.

Und da die Geldautomaten nichts anderes sind, als mit ein paar Extras ausgeruestete PCs (die an das Internet angeschlossen sind) werden nun die Banken widerwillig in die Tasche greifen muessen und laut einer Mitteilung der Frankfurter Industrie und Handelskammer ab 1.1.2007 brav die GEZ-Gebuehr entrichten.

Vielleicht denkt nun der Eine oder Andere unter Euch, dass dies witzig sei und diesesmal nur die treffe, denen es nicht weh tut etc. Aber wenn wir uns nichts vormachen, muss man sich auch klar vergegenwaertigen, dass derartige Kosten sicherlich auf die Kontofuehrungsgebuehren und aehnliches draufgeschlagen werden und somit der Verbraucher mal wieder der Dumme ist. Denn dann zahlst Du fuer etwas, das Du gar nicht in Anspruch nimmst – oder hast Du schon einmal einen Geldautomaten gesehen, an dem Du den Ohrhoerer Deines MP-3-Players einstecken kannst?

Eben!

Und da draengen sich gleich noch ganz andere Fragen auf:

Was fuer Musik hoert eigentlich so ein Geldautomat? Money von Pink Floyd? Oder eher Country-Music von Johnny Cash?

Doch vermutlich zieht er sich lediglich ueber einen Live-Ticker die Boersenkurse von n-tv rein. Wie langweilig.

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-m*sh- [Sarkasmus inside]

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