Gewaltenteilung: Wie funktioniert ein Rechtsstaat überhaupt?

Gewaltenteilung sichert die grundsätzlichen Werte wie Gerechtigkeit, Frieden und letztlich auch die Freiheit in einem demokratischen Land. In einer Diktatur  herrscht dagegen nur ein Gesetz: Das Gesetz des Diktators. In der Demokratie ist dieser völlig veraltete Absolutismus schon längst abgeschafft und ersetzt durch die Teilung der Macht in Form der drei Staatsorgane: Die Legislative, die Judikative und die Exekutive. Wie sich bei diesem System die wahre Gerechtigkeit durch diese Gewaltenteilung funktioniert, erfahren Sie hier!

Die Teilung der Macht in einem Rechtsstaat

Damit es in einem Land auch gerecht zugeht, gibt es die Machtaufteilung. Ein Rechtsstaat ist dabei als ein Staat zu verstehen, der die Schaffung und den Erhalt von Gerechtigkeit in einem Staat als höchste Prämisse hat. Das gelingt im Allgemeinen durch die Aufteilung der Staatsaufgaben in drei Gruppen von Staatsorganen, die sich gegenseitig kontrollieren: Der Legislative, der Judikative und der Exekutive. Hierbei haben diese immer nur eine „relative Macht“ statt einer „absoluten Macht“ inne.

Durch die Teilung der Macht kann gewährleistet werden, dass sich diese Rechtsorgane gegenseitig immer wieder kontrollieren und die jeweiligen Urteile im Namen des Volkes überdenken und revidieren. So kann die Symbolfigur der Justitia, die alle Menschen vor dem Gesetz als gleich ansieht, auch niemals hinter ihrer Augenbinde hervorgucken. Diese Gewaltenteilung ist ein Instrumentarium, um die Menschenrechte zu wahren und die Würde des Menschen als unantastbares Gut gilt und auch der dritte Artikel  des grundgesetzes eingehalten wird: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Die Gewaltenteilung: legislativ, judikativ, exekutiv

Damit im Rechtsstaat alles geordnet von statten geht, werden die Staatsaufgaben unterschiedlich verteilt. Es gibt Legislative oder auch gesetzgebende Gewalt wie die Parlamente oder die Regierung, die Judikative oder auch rechtssprechende Staatsgewalt wie die Gerichte und die Exekutive oder auch ausführende Gewalt wie die Behörden beispielsweise der Polizei.

Der Ausgleich der Macht ist auf diesem Wege immer gewährleistet und beschränkt, die einzelnen Organe der Staatsmacht nur auf einen Bereich von der Rechtsprechung und garantiert damit Freiheitsphäre und gewährleistet die objektive Nachvollziehbarkeit und Transparenz eines Rechtsstaates. Denn wie es allgemein so schön heißt Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut!

Werbung

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*