Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente: Was Rentenvorsorger beachten müssen

Selbstständige und nach 1961 Geborene müssen sich auf härtere Zeiten gefasst machen. Vor allem Selbstständige sollten sich über die Möglichkeiten der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen informieren, denn unter Umständen haben sie auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente keinen Anspruch. Vor 1961 Geborene und Auszubildende genießen noch gewisse Vorzüge. Die BU Rente heißt inzwischen allgemein Erwerbsminderungsrente.

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Normalerweise muss eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein, damit im Erwerb Eingeschränkte Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Darauf müssen Selbstständige Acht geben. Wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 nicht 60 Monate Beiträge und ab dem 1. Januar 1984 nicht lückenlos Beiträge gezahlt haben, können sie keine Ansprüche stellen.

Für Auszubildende entfällt die Wartezeit. Im ersten Ausbildungsjahr sind sie gegen Arbeitsunfälle versichert und ab dem zweiten auch gegen Unfälle in der Freizeit, sofern sie ein Jahr Beiträge eingezahlt haben. Für die Dauer des Berufsausfalls erhalten sie dann Erwerbsminderungsrente mit Lohnersatzfunktion. Außerdem gilt bei der Deutschen Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“ – die Kranken erhalten die Förderung, die für eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in den Beruf nötig ist.

Zeitliche Festlegungen für den Anspruch auf BU Rente

Vor 1961 Geborene genießen einen Vertrauensschutz. Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente entspricht dann der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Es wird geprüft, ob der Versicherte eine andere „zumutbare“ Tätigkeit aufnehmen kann, wobei es scheint, dass das Adjektiv zumutbar der Interpretation durch einen Juristen oder einen ärztlichen Gutachter bedarf.

Nach 1961 Geborene können maximal 55% des letzten Nettoeinkommens als Rente erhalten. Musste vor der Rentenreform noch der soziale Status und der Berufsstand ins Kalkül gezogen werden, zählt nunmehr, wie viele Stunden täglich der Arbeiter dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Ein Mediziner, der noch bis zu sechs Stunden täglich in einer niederen Tätigkeit verbringen kann, erhält nur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und muss den Berufswechsel hinnehmen.

Wegen der sozialen und finanziellen Einschnitte, welche die gesetzliche Rentenversicherung bedeuten kann, sind vor allem Selbstständige und junge Menschen gut damit beraten, sich über private Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr – auf die BU Rente ist nicht länger Verlass, und die Erwerbsminderungsrente lässt eine angemessene Lebensqualität im Rentenalter fraglich erscheinen.

2 Meinungen

  1. Seit wann gibts die noch gesetzlich?

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