GEMA und GVL im Internetradio: Das müssen Sie beachten

Gema und GVL gehören zum Internetradio dazu, wenn kommerzielle Musik gespielt werden soll. Deswegen spielt die GEMA im Internetradio eine zentrale Rolle. Schon seit längerer Zeit gibt es Tarifmodelle extra für das Internetradio. Die Gebühren dafür sind dabei oftmals der Grund warum viele Internetradios gar nicht erst den Weg ins Netz schaffen. Aber auch abseits dieser Grenzen muss bei GVL und GEMA im Internetradio Einiges beachtet werden. Wir sagen Ihnen, was entscheidend ist.

GEMA im Internetradio: Alles Wissenswerte!

1

Streamlogs auf jeden Fall aufheben

Besonders die GVL benötigt für die Auszahlung an die Künstler die Streamslogs. Bei Shoutcast lassen sich die Logs meistens bei den jeweiligen Anbietern herunterladen. Ansonsten gibt es auch direkt in der Shoutcastoberfläche eine Möglichkeit, das Log herunterzuladen. Besitzen Sie mehrere Streams müssen diese Logs zusammengeführt werden. Wichtig dabei ist, welche Songs gespielt wurden und wieviele Hörer zu dieser Zeit dabei waren. Loggen Sie die Titel nicht über Shout- oder Icecast muss eine Sendung für die GVL aufgezeichnet und an diese Verwertungsgesellschaft gesendet werden.

2

Nur Originale sollten es auf den Stream schaffen

Im Internetradio dürfen keine Mitschnitte von irgendwelchen Quellen gesendet werden. Das gilt nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Quelle es ausdrücklich erlaubt, dass ein Song gespielt werden darf. Diese Genehmigung gehört dann noch zusätzlich zur Zahlung der GEMA und GVL Gebühren dazu. Im Internetradio dürfen nur Originale gesendet werden, die zum Beispiel auf CD erworben wurden.

3

Keine Programmvorschau

Im Internetradio darf laut der GVL keine Programmvorschau auf zu spielende Titel eingebunden werden. Was lediglich erlaubt ist: Die geloggten Titel in einer Programmrückschau zu veröffentlichen. Damit soll Streamrippern das Handwerk gelegt werden, die automatisiert bestimmte Titel aus dem Internetradio mitschneiden.

4

Innerhalb von drei Stunden nur drei Titel eines Albums

Damit auch keine kompletten Alben mitgeschnitten werden können, gibt es ebenfalls die Beschränkung, dass nur drei Titel eines Albums innerhalb von drei Stunden gespielt werden dürfen. Davon dürfen nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Titel abgespielt werden. Diese Begrenzung kann nur durch eine ausdrückliche Sendeerlaubnis des Labels, das Album komplett zu übertragen umgangen werden. Dementsprechende Lizenzen besitzen aber nur sehr wenige legal arbeitende Internetradios.

5

Wieviele Nutzer hören aus dem Ausland zu?

Sehr wichtig für die Tarifordnung des Internetradios ist auch die Anzahl der Hörer aus dem Ausland. Lediglich 2 Prozent der Gesamtzugriffe darf aus dem Ausland erfolgen, für alles andere müssen separate Vergütungen einkalkuliert werden.

6

Unendliche Wiederholungen von Sendungen nicht gestattet

Auch die Anzahl der Wiederholungen einer Sendung mit geschützter Musik ist vorgegeben. Lediglich drei Mal innerhalb von zwei Wochen darf ein Programm gesendet werden. Deswegen ist es wichtig, neben den Sendungen auch eine möglichst große Musikauswahl im Auto DJ zu haben, die per Zufall abgespielt wird, um derartige Wiederholungen zu vermeiden.

7

Ab wann ist Internetradio kommerziell?

Beim Thema GVL und GEMA im Internetradio ist es auch wichtig zu beachten, ob ein Internetradio kommerziell oder nichtkommerziell eingestuft wird. Kommerziell ist es dabei in der Regel, wenn das Internetradio seine Aufwandskosten nicht nur deckt, sondern die Betreiber Gewinn mit dem Internetradio machen. Die GEMA erlaubt dabei einen Gewinn von bis zu 430 Euro im Monat. Anders die GVL. Hier ist lediglich eine Kostendeckung durch Werbung oder anderer Einnahmen vorgesehen. Sollten Sie den Rahmen überschreiten, so müssen Sie sich schnell ummelden. Bei der GVL gibt es ein dementsprechendes Formular auf der Internetseite. Bei der GEMA müssen Sie sich eine Premium Radiolizenz zulegen, die Sie ebenfalls per Kontaktaufnahme mit der GEMA beziehen können. 

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Eine Meinung

  1. Danke für die Tipps. 🙂

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