Gastro-Rauchverbot: Warum das Thema noch lange qualmen wird

Warum können europäische Nachbarländer wie Italien und (bald auch) Frankreich ein landesweites Rauchverbot umsetzen – und Deutschland nicht? Die typisch deutsche Frage lässt sich im wesentlichen mit dem Förderalismus in unserer Staatsstruktur beantworten. Gaststättenrecht ist nun Ländersache – ergo müssen sich die Landeskabinette einig werden, welche Ausnahmen (oder gar keine?) beim Gastro-Rauchverbot zugelassen werden. In der Bundesregierung gibt es nachwievor Bestrebungen, mit eigenen Rechten ein Rauchverbot durchzudrücken – gangbar wäre wohl ein Weg über die bundesweit geltende Arbeitsstättenverordnung; denn ein Rauchverbot soll ja auch Mitarbeiter schützen, heißt es.

In der Gastronomie und Hotellerie sind die Lager geteilt. Ein satte Mehrheit für oder gegen ein Rauchverbot in ihren Betrieben ist nirgends festzustellen. Dennoch ließ sich das Präsidium des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG) dazu hinreißen, medienwirksam ein generelles (!) Rauchverbot zu fordern. Das rief prompt den Protest der mächtigen Münchner Wiesn-Wirten hervor. Die BHG-Chefs wollten mit ihrer Pressemitteilung auf einen entsprechenden Beschluß des Münchner Landeskabinetts reagieren. Vielleicht sind sie dabei etwas weit vorgeprescht, dann abgestimmt war die Medienaktion keineswegs mit dem Dehoga-Bundesverband, der beharrlich die Linie der geltenden freiwilligen Vereinbarung zum Nichtraucherschutz verfolgt.

Auch frühere Ideen wie eine Kennzeichnungspflicht für Raucher-/Nichtraucherbetriebe werden nicht mehr eruiert. Doch ist eine feine Abstufung der Gastronomieformen, z.B. zwischen küchenlastigen Kneipen und barlastigen Etablissements, nötig. Argumente wie z.B. jüngst vom BHG, es gebe ja auch mobile, Bierzelten ähnelnde Discos und daher müssten auch Tanzcafes einem generellen Verbot unterliegen, sind da sachlich schwer nachzuvollziehen und wenig hilfreich.

2 Meinungen

  1. Natürlich ist das Argument des BHG vollkommen nachvollziehbar. Er vertritt seine Mitgliedswirte, würde es Ausnahmen für „Bierzelte“ geben, könnte jeder der sich das leisten kann ein Raucherzelt aufbaun, die Speiselokale, und anderen Kneipen wären die leidtragenden.Eine „feine“ Abstimmung ist erstens rechtlich nicht haltbar – oder gelten für die Bar oder das Restaurant andere Hygienebestimmung als in Kneipen? -, praktisch nicht umsetzbar (was sind Espressobars, Restaurantsbars, Discotheken mit Essen, was ist mit Frisörbetrieben die Cafè ausschenken, was mit Restaurants im Flughafen, was mit Kneipenbistros, was mit Eckkneipen die Mittags Speisen anbieten), und letztlich unfair und wettbewerbsverzerrend. Die Gesetze in Italien oder Irland sind so erfolgreich weil sie von allen verstanden werden, einfach sind, und für alle gelten. Wäre ja auch mehr als blödsinnig wenn man in der Kneipe nicht rauchen darf, 2m weiter aber schon!Da die Gastronomen keine freiwillige Vereinbarung wollten – kaum einer hat mitgemacht, und schon die 1. Stufe wurde nicht erreicht -, braucht es nun ein Gesetz für alle. Und der „Aufschrei“ gegen die Position des BHG hielt sich ja sehr klein: Lediglich eine handvoll Wirte wollen sich wehren, die Mehrheit ist jedoch für eine Regelung die für alle gilt und niemanden benachteiligt, keine zusätzlichen Kosten verursacht (Raucherräume sind untersagt), und auch keine Umsatzrückgänge verursacht (wie Herr Gallus richtig klarstellte).Weil der BHG erkannte das seine Mitglieder weder die Position des Dehoga unterstützten, noch bereit waren länger die gestiegenen Interessen der Gäste nach Rauchfreiheit abzulehnen, und auch kein Interesse an Wichi-Waschi-Lösungen hatten die nur Geld kosten, machte er sich für ein generelles Rauchverbot stark. Und das ist ganz im Sinne der Mitglieder.

  2. Also ich halte das Rauchverbot, obwohl ich Raucher bin, für vernünftig. Ich fühle mich natürlich eingeschränkt wenn ich in Gasttätten oder Hotels nicht rauchen kann aber letztendlich muss ich zugeben dass es eine reine Sucht ist und dies nicht „öffentlich“ unterstützt werden muss.

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