EU-Führerschein und deutscher Führerschein

Der EU-Führerschein gilt in allen EU-Ländern als Fahrberechtigung. Er ist ungefähr so groß wie eine Kreditkarte statt der flattrigen Blätter, die es früher einmal gab. Allerdings gibt es doch einige Ausnahmeregelungen, die den Besitzer etwas einschränken können.

MPU umgehen und EU-Führerschein im Ausland machen?

Ein Problem, dem die EU nämlich gleich als erstes entgegensah, war der Führerscheintourismus. Menschen, die ihren Lappen verloren hatten und die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) umgehen wollten, versuchten ihn nun in anderen EU-Staaten wiederzubekommen.

In manchen Ländern war es so möglich, unter einer sogenannten Scheinadresse dann einen Führerschein im EU-Ausland zu machen. Allerdings war es lange Zeit eine Streitfrage ob der dann auch gültig sei. Man hat sich nun für „nein“ entschieden. Wer seinen Führerschein in Deutschland verloren hat, zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer und ihn dann im Ausland nachmacht, darf trotzdem in Deutschland nicht fahren. Wer sich näher für die Urteile und Anderes zum EU-Führerschein interessiert, der kann sich hier informieren.

Internationaler Führerschein nur mit EU-Führerschein

Mittlerweile gibt es in den EU-Staaten sowieso nur noch den EU-Führerschein. Der einstige „Lappen“ ist eigentlich Geschichte, vor allem wenn man ins Ausland zieht. Möchte man einen Internationalen Führerschein beantragen, muss man zunächst den EU-Führerschein haben um dies überhaupt tun zu können, das heißt, wenn man beispielsweise in den USA ein Auto fahren möchte, muss man sich darum schon vorher kümmern und hat am besten schon einen EU-Führerschein. Das alte Dokument wird dabei in der Regel eingezogen.

Der EU-Führerschein hat seine Vorteile, er ist klein und etwas robuster, in der ganzen EU gültig und so weiter. Allerdings heißt das nicht, dass man sich nun die Gesetze so auslegen kann, wie man möchte. Das stellt man bei den Richtlinien schnell fest.

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4 Meinungen

  1. keinesfalls sollte davon ausgegangen werden dass der EU-Führerschein-Tourismus beendet. ist. Zwar ist die 3. Führerscheinrichtlinie seit dem 19.01.09 in die deutsche Fahrerlaubnisverordnung eingebunden doch Juristen streiten über die Rechtmäßigkeit der Einbindung in die FeV. Diesbezüglich dürfte in absehbarer Zeit ein Richtungweisendes Urteil zu erwarten sein. Doch bis es soweit ist sollten Führerschein-Touristen bei welchen Eignungmängel bekannt sind grundsätzlich davon ausgehen dass eine Fahrerlaubnis aus einem anderem EU Land welche nach dem 19.01.09 ausgestellt wurde die Nutzung auf deutschen Strassen untersagt wird.

  2. Ich schließe mich da der Meinung von Norbert an. Man sollte zumindest für Fahren in D gesperrt werden. Gruss Ralf

  3. wie es hier Norbert schon schreibt ist der Führerscheintourismus noch lange nicht zu Ende auch nicht nach dem 19.1.2009. Es ist nach wie vor möglich einen EU Führerschein in einem EU Mitgliedstaat zu erwerben Voraussetzung ist dabei das man sich an die Gesetzeslage hält. Was nichts bringt sind vorzeitige Ausstellungen spricht die Nichteinhaltung der 185 Tage Regelung, diese Führerscheine müssen in Deutschland nicht anerkannt werden und es ist immer häufiger der Fall dass diese Führerscheine auch aberkannt werden

  4. EU Führerschein

    Sperrfrist ist die Frist nach deren Ablauf erst wieder ein Führerschein ausgehändigt werden darf in dem Fall dass der Führerschein eines Straftäters entzogen wurde, da die Gerichte davon ausgehen dass der Täter nicht unbedingt erforderliche charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen besitzt. Somit wird eine Frist festgelegt binnen dieser eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf!Sie benötigen einen legalen Wohnsitz in Tschechien sowie dessen Nachweis:Man benötigt für mindestens 185 Tage einen Wohnsitz in Tschechien. Durch die Erlasse 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03.01.2005 des tschechischen Verkehrsministeriums wurde ein fester Wohnsitz in Tschechien auf Grundlage der EU Richtlinie 91/439 eine Voraussetzung für die Erteilung einer in Tschechien ausgestellten EU Fahrerlaubnis.

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