Erbengemeinschaft: Was passiert wenn es mehrere Erben gibt?

Gemeinschaftliche Teilung

In einer Erbengemeinschaft ist jeder gleich berechtigt, heißt, jedem steht ein gleicher Teil des Erbes zu.

So lange es keine private oder gerichtliche Übereinkunft darüber gegeben hat, wer was erhält, kann daher auch niemand Anspruch auf einzelne Gegenstände des Erbguts erheben, da alles zu gleichen Teilen jedem Individuum der Erbengemeinschaft zusteht.

Das geht so weit, dass die meisten Entscheidungen über den Nachlass nur mit Zustimmung aller Erben erzielt werden können, selbst das Gericht kann nur vermittelnd wirken, aber nicht zwingen, sofern ein Erbe sich nicht einigen möchte.

Die Rechte des Einzelnen

Was der Einzelne jedoch machen kann, ist eine Vollstreckung des Erbes im Namen aller Miterben zu erwirken, ebenso hat er das Recht, seinen Erbanteil zu verkaufen. Dabei gilt ein Vorrecht der Miterben, diesen Erbanteil zu erstehen. Diesen können sie in zwei Monaten einforden, um das Eindringen einer dritten, unbeteiligten Person zu verhindern, die das Verfahren unnötig komplizieren würde.

Da es häufig passiert, dass eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt, kann ein Einzelner auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung bestehen und im allerhöchsten Notfall eine Auseinandersetzungsklage führen, um eine Aufteilung des Erbes zu erzwingen. Das kann im Extremfall dazu führen, dass nach einem in der Klage enthaltenen Teilungsplan das Erbgut verkauft und der Erlös aufgeteilt wird.

Sollte einer der Erben bereits im Vorfeld Unterstützung vom Erblasser erhalten haben, kann er dazu aufgefordert werden, diese vollkommen offen zu legen. Die Einnahmen daraus werden dann mit seinem Erbteil und dem Erbteil der Anderen abgeglichen.

Gleiches gilt für den Fall, dass ein Erbe ohne ein entsprechendes Entgelt im Vorfeld den Erblasser unterstützt hat, finanziell oder auf eine andere ausschlaggebenden Weise, die das Erbe positiv beeinflusst hat. In diesem Fall wird sein Erbanteil dementsprechend angeglichen.

In allen Fällen ist es für die Beteiligten von Vorteil, wenn sie sich untereinander einigen können, da ein Gerichtsverfahren in diesen Belangen langwierig und kostspielig sein kann.

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