Elternzeit für Mütter und Väter beantragen: Elterngeld, Sonderregelungen und Durchführung

Normalerweise ist nach der Elternzeit die Rückkehr in eine vorherige oder eine gleichwertige Stelle nach der durchführbar.

Die Auszeit für die Erziehung birgt aber nicht zwingend das Recht auf Elterngeld. Und auch andere Dinge sind zu beachten.

Elternzeit beantragen: Was wird benötigt?

  • Antrag auf Elternzeit (rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt)

 

Elternzeit beantragen: So wirds gemacht!

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Wer außer Vater und Mutter (sonst noch) Elternzeit nehmen kann

Nicht nur leibliche Mütter und Väter können als verantwortliche Betreuungsperson Elternzeit zur Kindesbetreuung beantragen. Sie können auch bei folgenden Verwandschaftsverhältnissen einen Antrag stellen, wenn sie die Betreuungsperson sind:

  1. das Kind, für das ihnen die Personensorge zukommt,
  2. das Kind des unverheirateten Vaters, der nicht sorgeberechtigt ist, aber die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter erhält,
  3. das Kind des Ehepartners oder Lebenspartners,
  4. das Kind, das in Vollzeitpflege aufgenommen wurde,
  5. das Kind, das mit dem Ziel der Adoption in Betreuung genommen wurde,
  6. in gewissen Fällen auch das Enkelkind, das Kind des Bruders, Neffen, der Schwester oder Nichte.
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Die Voraussetzungen für Elternzeit

  1. Das Kind lebt mit dem Antragsteller im selben Haushalt. 
  2. Der Antragssteller betreut und erzieht das Kind vorwiegend selbst. 
  3. Der Antragssteller arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.
  4. Der Arbeitgeber darf die Elternzeit nicht ablehnen, zahlt aber während dieser Zeit auch keinen Lohn / Gehalt.
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Teilzeit als Alternative zur totalen Freistellung

Auch ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung kann von den Elternteilen während der Elternzeit beantragt werden. Demnach würde die Arbeitszeit max. 30 Stunden in der Woche umfassen. Bedingungen hierzu sind:

  1. In der Firma sind mind. 16 Arbeitnehmer angestellt
  2. Das bisherige Arbeitsverhältnis besteht über ein halbes Jahr
  3. Es darf nur noch 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden
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Soldaten in der Elternzeit: keine Teilzeit möglich

Ausgenommen vom Recht auf Elternteilzeit sind z.B. Soldaten, da sie dem Soldatengesetz nach §4 Elternzeit Soldatenverordnung unterliegen. Für sie besteht damit leider kein genereller Anspruch auf Teilzeit

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Elterngeld bei Teilzeit-Elternzeit

Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird in das Elterngeld mit einbezogen, man bekommt also mehr als jemand, der nicht arbeitet und zwar 67% der DIFFERENZ zwischen dem DURCHSCHNITTLICHEN Gehalt vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen in den Monaten mit Teilzeitbeschäftigung. Maximale Berücksichtigung des Nettolohns vor der Geburt sind jedoch 2.700 EUR.

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In welchem Arbeitsverhältnis mankann Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit kann unabhängig von der Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses beantragt nehmen, sie ist ein Recht der Eltern, d.h. auch Eltern mit z.B. befristeten oder Teilzeitverträgen oder Eltern, die auf der Basis von geringfügiger Beschäftigung angestellt sind, haben ein Recht auf Elternzeit. Dies trifft auch auf Auszubildende zu.

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Beginn der Elternzeit

Für Mütter beginnt die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist, die mit der generell denkbaren dreijährigen Gesamtdauer der Elternzeit verrechnet wird. Der Vaters kann direkt nach der Geburt des Kindes mit der Elternzeit beginnen. So hat er z.B. die Möglichkeit, die Mutter im Wochenbett zu unterstützen, da diese ja noch in der Zeit der Mutterschutzfrist zuhause bleibt.

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Berücksichtigung der Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist beträgt acht Wochen ab Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger, aber mindestens zwölf Wochen.

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Wer wann Elternzeit nimmt

Jedem Elternteil stehen jeweils drei Jahre Elternzeit zu. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, können sie sich frei abstimmen, wann wer Elternzeit für welche Zeiträume in Anspruch nimmt. Auch einer allein kann die Elternzeit voll allein in Anspruch nehmen. Auch gemeinsame Inanspruchnahme (z.B. für eine Familienauszeit) ist denkbar.

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Mögliche Dauer der Elternzeit

Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit bis zum Ende des 3. Lebensjahres des Kindes. Dabei kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit auch auf die Zeit danach, aber nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn auch der Arbeitgeber zustimmt. Die Elternzeit kann von den Eltern jeweils in zwei Etappen aufgeteilt werden. Soll öfter getauscht oder aufgeteilt werden, bedarf dies auch der Genehmigung des Arbeitgebers.

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Beantragung der Elternzeit

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Frist ist spätestens bis acht Wochen vor Start der beabsichtigten Elternzeitinanspruchnahme.
Ausnahme: Wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnt genügt eine Frist von sechs Wochen vorher.
Es gibt weitere Ausnahmen, die z.B. eine Adoptionspflege, die vorab nicht ausreichend planbar war. In diesem Fall ist auch eine kürzere Frist möglich.

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Beweispflicht

Die Erklärung der Elternzeit sollte vom Arbeitgeber bestätigt, entweder per Schrieb des Arbeitgebers oder mit einem Einwurf-Einschreiben / Einschreiben mit Rückschein.

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Festlegung auf Länge der Elternzeit

Synchron zur schriftlichen Erklärung muss der Arbeitnehmer festhalten, für welche Zeiträume binnen von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird. Dies soll dem Arbeitgeber Planungssicherheit ermöglichen. Wenn die Elternzeit der Mutter direkt nach der Mutterschutzfrist beginnt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist beachtet bzw. mit verrechnet. Die Mutter muss sich dann bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kinds festlegen. Bei späterer Inanspruchnahme der Elternzeit startet die Frist mit neuem Anlauf der Elternzeit.

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Zustimmung des Arbeitsgebers

  • Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Dies gilt auch, wenn anfangs nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wurde. 
  • Die nachweisbare briefliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren besteht, muss acht Wochen vor beabsichtigtem Beginn dem Arbeitgeber zugehen.
  • Mit Einverständnis des Arbeitgebers kann ein Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu 12 Monaten angespart und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.
  • Die vorschnelle Beendigung der Elternzeit bedarf generell der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Länge der Elternzeit ist zumindest für zwei Jahre verbindlich und sollte daher möglichst gut geplant sein.

Tipps und Hinweise

  • Die vorschnelle Beendigung der Elternzeit bedarf generell der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Länge der Elternzeit ist zumindest für zwei Jahre verbindlich und sollte daher möglichst gut geplant sein.
Schwierigkeitsgrad:  

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