Elektronischer Personalausweis: Möglichkeiten und Missbrauch

Damit ist der elektronische Personalausweis eine kleine, aber nahezu allwissende Karte, die einen entscheidenden Vorteil hat, der zugleich der größte Nachteil ist: Alle Daten sind auf einem Chip elektronisch hinterlegt. Das heißt, wir können uns beim Shoppen im Internet online ausweisen, können Behördengänge (E-Government) ebenfalls online durchführen und zudem kann auch die Polizei auf sämtliche Daten viel einfacher zugreifen. Deutschland setzt das 21. Jahrhundert in die Tat um.

Elektronischer Personalausweis: Nachteile und Risiken

Die Risiken des elektronischen Personalausweises sind eben jene Punkte, die ich oben bereits angeschnitten habe, denn all diese Daten gelangen so in das WWW. Bei vielen Menschen ist das ja schon seit geraumer Zeit so, aber in solch gebündelter Form macht es selbst denen ein wenig Angst, die sonst mit Datenschutz nicht so viel am Hut haben.

Fakten über den elektronischen Ausweis

Der elektronische Personalausweis enthält folgende Daten über seinen Besitzer:

  • Lichtbild (optisch und digital)
  • Alle Daten, die es bisher auch auf dem Ausweis gab
  • Eine elektronische Signatur (ersetzt online die Unterschrift)
  • Auf Wunsch und als freiwilliger Schutz vor Missbrauch die Fingerabdrücke

Missbrauch der Daten

Natürlich gibt es auf dem elektronischen Personalausweis umfassende Schutzmaßnahmen, die einen Datenmissbrauch vermeiden sollen. Dennoch ist dies natürlich nicht ganz ausgeschlossen. Um Missbrauch persönlicher Daten zu vermeiden ist es möglich, den eigenen Fingerabdruck digital auf dem Chip abspeichern zu lassen.

Damit, so bescheinigt auch das Bundesministerium des Innern auf der Homepage, soll der elektronische Ausweis noch stärker personengebunden sein.l

2 Meinungen

  1. … signatur ist nicht per standard auf dem perso. plz ist auch nicht drauf und lichtbild hab ich auch noch nicht gefunden ;o)

    insofern ist Dein Artikel – „alle diese Daten gelangen in das www“ nur bedingt richtig und offenbar fehlt es an rahmeninformationen ;o)

  2. Sollte es mit meinem neuen Perso zum Mißbrauch kommen, und ich bin der Geschädigte dann muß ich meine Unschuld beweisen. Denn beim Perso ist die politische Vorgabe dass dieser zu hundert Prozent sicher ist, daran wird sich dann auch jedes Gericht halten. Wenn ich also nicht einige Zehntausend Euro für unabhängige Gutachter und Prozesse übrig habe um alle Instanzen zu durchlaufen dann werde ich keine Chance haben zu beweisen dass ich mich völlig korrekt verhalten habe. Tja und da ich nicht soviel Knete muß ich auf eine Gerichtskostenbeihilfe hoffen. Die gibt es jedoch nur für Prozesse mit Erfolgsaussicht aber die sind aus politischen Gründen natürlich nicht vorhanden.

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