Einkommenssteuererklärung oder Einkommensteuererklärung? Zusammensetzungen mit s oder ohne?

Das kleine s, um das es hier geht, wird Fugen-s oder auch Verbindungs-s genannt und so unscheinbar es ist, das s hat es in sich. Denn manchmal steht es zwischen den Wörtern, die man zusammensetzen möchte und manchmal nicht. Gibt es da überhaupt Regeln?

Einkommenssteuererklärung und Einkommensteuererklärung

Klar gibt es welche, allerdings leider keine klaren. Und eigentlich ist das ja ganz schön, denn das ist einer der wenigen Fälle, in denen wir so offiziell reden und schreiben dürfen, wie wir das mögen. Daher bleibt selbst der gestrenge Duden seltsam vage und gibt nur Hinweise, wo „im Allgemeinen“ das Fugen-s steht.
Und dabei gibt es eigentlich nur eine Empfehlung, die man beherzigen sollte – alle anderen sind viel zu kompliziert.

Wortverbindungen: Wann ein s dazwischen?

1. Ein s sollte stehen bei Zusammensetzungen

a) von Wörtern, die auf -tum, -ling, -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung enden, also zum Beispiel beim Zusammensetzungsmeister.

b) bei dem das vordere Wort ein substantivierter Infinitiv ist und auf -en endet, so wie Essensreste. Tricky ist dabei der Schadensersatz und die Schadenfreude!

2. Wer mag, kann sich noch an die Pinwand notieren, dass ohne -s Wortverbindungen stehen, bei denen das erste Wort
a) mit einem Zischlaut endet (-sch, -s, -ss, -ß, -st, -tz, -z) – das ist relativ einfach, denn ein Fugen-s wäre dort schwierig auszusprechen. Beispiel: Preisliste.
b) auf -er oder -el endet, so wie Steuererklärung und Kabeltrommel. Ausnahmen gibt es relativ wenige sind, zum Beispiel die Hungersnot und das Himmelstor.
c) bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet und das kein substantiviertes Verb ist, so wie beim erwähnten Schadenersatz.
d) weiblich ist und nicht zu den obigen Fällen mit -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung gehört. Beispiel: Redezeit. Ausnahmen gibt es jede Menge, so zum Beispiel alle Zusammensetzungen von Weihnacht.

Einkommensteuererklärung ist Recht

Nicht einmal zu der Formulierung „im Allgemeinen“ mag sich der Duden bei den Verbindungen hinreißen, bei denen „steuer“ an zweiter Stelle angebunden wird, obwohl das eigentlich ganz klar sein sollte, denn erstens kennt das Gesetz nur die Einkommensteuer und die Vermögensteuer – alle Steuer-Zusammensetzungen sind dort Fugen-s-los. Zweitens würde es prima in die eigene Regel 2.c) passen …

Aber: Der Duden lässt uns die Freiheit selbst zu entscheiden, ob wir ein s dazwischenfügen oder nicht – für ihn ist beides richtig: Einkommenssteuererklärung und Einkommensteuererklärung. Wo Steuer- zuerst kommt, ist der Fall nach obigen Merksätzen (relativ) klar: Da steht kein Fugen-s; es heißt Steuerschuld und Steuererklärung.

Die große Dudenfreiheit gilt im Übrigen auch für -straße (es geht Bahnhofstraße und Bahnhofsstraße) und bei Zusammensetzungen mit einem Partizip als zweitem Element, so wie verfassunggebend/verfassungsgebend.

Merksatz: Mit s oder ohne s

  • Beides richtig: Einkommenssteuererklärung und Einkommensteuererklärung (das ist aber richtiger!)
  • Der Zusammensetzungsmeister: Wörter verbinden … s dazwischen bei -tum, -ling, -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung.

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