Ein Guthabenkonto eröffnen: Was ist das Besondere am

Die Banken verpflichteten sich 1996 freiwillig, dass jede Person, die ein Girokonto eröffnen will, dieses auch kann – unabhängig von einer vorigen Kontopfändung oder von aktuellen Schufa-Einträgen. Dieses spezielle „Jedermann-Konto“ (der Name deutet bereits auf den Hintergrund hin) darf und kann nicht überzogen werden. Eigentlich sollte es somit wirklich jedem möglich sein ein Guthabenkonto eröffnen zu können – dass dem nicht immer so ist, hat unterschiedliche Gründe bzw. widersprechen sich hierin die offiziellen Zahlen.

Ein Guthabenkonto eröffnen für Jedermann – keine Pflicht privater Banken

Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Das bedeutet, dass immer nur jene Aufträge ausgeführt werden, die die Kontodeckung hergibt. Würde das Konto durch eine Überweisung einen negativen Betrag aufweisen, so würde keine Transaktion ausgeführt werden.
Wie so oft im Zusammenspiel zwischen Politik und Finanz- bzw. in diesem Fall Bankenwelt, basiert die Regelung auf Freiwilligkeit. Demnach kann der potentielle Kunde keine Bank zwingen, für ihn ein Girokonto zu führen. Die Banken argumentieren in einigen Fällen, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung in dem Sinne nicht aufgeht, als dass die Kontoführungskosten nicht gedeckt werden würden. Unzumutbar sei zudem eine Weiterführung bzw. Ersteröffnung eines Jedermann-Kontos, wenn Leistungen des Kreditinstituts missbraucht werden, wenn ein Jahr lang keine Umsätze vorgenommen wurden oder bspw. Falschangaben zum Vertragsverhältnis gemacht werden. Dabei gibt es widersprüchliche Angaben, wie oft die Verweigerung tatsächlich vorkommt. Arbeitslose oder Geringverdiener in Rheinland-Pfalz, NRW, Hessen und Bayern bzw. aller ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme Berlins können sich hingegen freuen: Möchte ein Kunde in diesen Bundesländern ein Guthabenkonto eröffnen, so sind die jeweiligen Sparkassen dazu verpflichtet.

Weiteres wissenswertes

Dabei ist für einen Geschäftspartner nie einsehbar, inwieweit es sich bei dem von Ihnen angegebenen Konto um dieses spezielle handelt. Dies soll mögliche Andersbehandlung oder Diskriminierungen von potentiellen Arbeitgebern etc. verhindern.
Bevor Sie sich nun aber aufmachen, um ein solches Konto zu eröffnen, sollten Sie sich die Zeit nehmen und die Angebote der Kreditinstitute vergleichen. Es gibt durchaus Unterschiede in den Kosten für die Transaktionen oder im Zinssatz.
Noch eine kleine Hintergrundanekdote: Zwar nicht das Unwort des Jahres, doch rügte die Gesellschaft für deutsche Sprache 1994 den Begriff „Schalterhygiene“. Dieses Wort bezeichnet den Umstand, dass in jenem Jahr zunehmend möglichen Kunden eine Kontoeröffnung verweigert wurde – meist für jene Personen, die sozial schwächer gestellt waren oder einer Randgruppe angehörten.

Eine Meinung

  1. Hallo,

    manchmal wird gefragt, wie ich mir ein Guthabenkonto vorzustellen habe.

    Ganz einfach: Stellen Sie sich einen Geldbeutel vor mit Geld. Jetzt können Sie für einen oder mehrere Käufe so viel ausgeben, wie im Geldbeutel ist. Mehr nicht. Mehr geht einfach nicht. Falls Sie mehr ausgeben wollen, müssen Sie wieder Geld in den Geldbeutel tun. Dann geht es wieder.

    Wenn jetzt aber jemand kommt und sagt, dann hole ich mir doch einfach einen Kredit und lege dieses Geld in den Geldbeutel, dann kann ich wieder munter einkaufen, dem ist nicht zu helfen. Der hat Sinn und Zweck eines Guthabenkontos nicht verstanden. Der sollte mal nachdenken. Oder sich kritische Seiten wie http://www.ratenkauf-ohne-schufa.com im Internet ansehen und darüber nachdenken.

    Conny

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