DSL-Anbieter-Wechsel – das sollten Sie beachten

Sie haben sich über Ihren DSL-Anbieter geärgert und möchten wechseln? Bevor Sie anfangen, die Tarife der unterschiedlichen DSL-Anbieter miteinander zu vergleichen, sollten Sie sich diese fünf Tipps durchlesen. Sie können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.



Verfügbarkeit eines DSL-Anschlusses

Um die Verfügbarkeit eines DSL-Anschlusses nach einem Umzug sicherzustellen, wählen Sie am besten einen Anbieter, der auf eine DSL-Vorleistung der Telekom zurückgreifen kann, denn das Netz der Telekom erreicht über 95 Prozent der deutschen Haushalte. Vor einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit müssen Sie bei den Telekom-Wiederverkäufern keine Angst haben – es gelten immer die Konditionen, die mit dem jeweiligen Provider vereinbart wurden. Etwas günstiger kann es werden, wenn man einen DSL-Anschluss von Vodafone oder O2 nutzt (verschiedene Internet Flatrates vergleichen können Sie hier). Interessant können aber auch die Angebote von Kabelfernsehbetreibern sein, die nahezu alle den Internetanschluss über den Kabelfernsehanschluss ermöglichen – zumindest in Ballungszentren.

Garantierte Datenflatrate

Die Datenflatrate, die ein DSL-Anschluss verlässlich bereitstellt, kann im Vorfeld nur schwer ermittelt werden. Die Angaben bei DSL-Anschlüssen haben immer die Einschränkung „bis zu“ in der Produktbeschreibung. Die garantierte Mindestbandbreite einiger Anbieter bietet allerdings einen Anhaltspunkt. Der Anbieter Easybell geht hier mit gutem Beispiel voran: der O2-Reseller gibt auf Anfrage eine individuelle Voraussage und Bandbreitengarantie ab.

Vertragslaufzeit

Leider gibt es nur wenige Anbieter, die günstige, kurzfristig kündbare Verträge anbieten. Die meisten Anbieter wollen den Kunden für 24 Monate binden. Das Telekommunikationsgesetz (§ 43b) verlangt aber von den Anbietern, dass sie auch einen Tarif mit zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Diese Laufzeit wird von einigen Anbietern jedoch häufig geschickt umgangen. Oft sind beharrliche Telefonate notwendig, um einen solchen Vertrag zu erhalten. Vorsicht ist auch bei automatischen Vertragsverlängerungen geboten.

Rechnen Sie die Restlaufzeit richtig aus

Manchmal will oder muss man einen Vertrag kündigen, beispielsweise bei einem Umzug oder weil man mit dem Service seines Providers unzufrieden ist. Dann kann es sein, dass man im ungünstigsten Fall noch 15 Monate warten muss, bis der Vertrag tatsächlich endet. Zur Mindestlaufzeit (12 Monate) kommt nämlich unter Umständen noch die dreimonatige Kündigungsfrist hinzu. Der Vertrag endet zwar, wenn in der neuen Wohnstätte kein DSL-Anschluss möglich ist. Jedoch nicht, wenn man keinen neuen Anschluss mehr verlegen muss, beispielsweise weil in der neuen Wohnung schon einer vorhanden ist – und das ist in den meisten Wohnungen heutzutage bereits der Fall! Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings, wenn der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann, weil er dort gar nicht präsent ist.

Vermeiden Sie Zwangsrouter

Einige Anbieter schreiben derzeit ihren Kunden den Einsatz ihres vorkonfigurierten Routers vor und geben keine Zugangsdaten mehr heraus, mit denen Nutzer eigene Router für den Internet-Anschluss konfigurieren können. Daher fordert die Große Koalition, dass Privatnutzer und Unternehmen künftig die freie Wahl beim Einsatz von Routern haben. Wenn viele Kunden das gleiche Endgerät benutzen, erhöhen sich die Sicherheitsrisiken, die Monokulturen mit sich bringen, heißt es von der Hackervereinigung CCC. Denn so würden „großflächige Angriffe auf die Netzwerkinfrastruktur“ ermöglicht. Zudem ist der Funktionsumfang sogenannter Zwangsrouter meist nicht so ausgeprägt wie bei offener, nicht-proprietärer Hardware und es kann zu Inkompatibilitäten mit anderen Endgeräten kommen. Zuletzt werden Zwangsrouter nach einem Anbieter-Wechsel nutzlos und daher zu umweltbelastendem Elektroschrott. Ein Argument für die Geräte des Anbieters ist allerdings, dass sie in der Regel für die Vertragszeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Mogel-Flatrate der Telekom gestoppt

Zuletzt geriet die Telekom in die Kritik, da sie bei Internet-Flatrates nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge die Surfgeschwindigkeit drosseln wollte. Allerdings wurde die Mogel-Flatrate der Telekom vorerst gestoppt.

Verbrauchern, die ihren Anbieter wechseln wollen, sei gesagt: Die Zeiten der Drossel-Tarife sind vorbei und viele Telekom-Konkurrenten bieten Alternativen dazu. Sie müssen allerdings die verschiedenen Konditionen der Provider sorgfältig miteinander vergleichen.

Img.: djama – Fotolia.com

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