Doch kein Ende des Führerscheintourismus?

Hierzulande fühlen sich die Behörden und die Verwaltungsgerichte von den Leitsätzen aus Luxemburg offensichtlich nicht angesprochen, wie die jüngst zitierte, aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 M 46/06) zeigt.

Das lässt der EuGH nicht durchgehen. Er konkretisiert seine bisherige Rechtsprechung, wonach die in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis von einem anderen EG-Land anerkannt werden müsse. Dies gelte auch dann, wenn der betroffene Führerscheininhaber sich nach inländischen Vorschriften zum Neuerwerb einer Fahrerlaubnis einer Fahreignungsprüfung (so genannter Idiotentest) unterziehen müsse. Der Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragt werde, sei nicht berechtigt, die Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung vorgenommen wird.

Folgender Fall lag der EuGH-Entscheidung zugrunde:

Dem Kläger war nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz die Fahrerlaubnis entzogen worden. Es war eine Sperrfrist von 18 Monaten verhängt worden. Nach Ablauf der Frist zog der Kläger nach Österreich. Dort erwarb er nach der erfolgreichen Absolvierung einer medizinisch und psychologischen Begutachtung einen Führerschein. Dann zog er wieder nach Deutschalnd und beantragte beim Landratsamt München die Umschreibung seiner österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche. Das Landratsamt lehnte den Antrag ab. In dem darauf folgenden Klageverfahren setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren aus und legte dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vor.

Zu den Gefahren des Führerscheintourismus äußerte der EuGH sich in den Entscheidungsgründen nicht. Wenn in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Hürden zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis niedriger sind, dann nichts wie hin. Die landeseigenen Sicherheitsstandards interessieren den EuGH nicht. Wir werden uns wohl daran gewöhnen müssen, dass sich zukünftig die Zuverlässigkeit der Chauffeure von Automobilen an den niedrigsten Sicherheitsvorstellungen in Europa orientieren wird.

Es darf mit Spannung erwartet werden, ob der EuGH das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern kassieren wird. In diesem Fall hatte ein Kläger aus Greifswald die Fahrerlaubnis in einem EU-Nachbarstaat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen. Das OVG erkannte den Umgehungsversuch und billigte der zuständigen Behörde zu, eine Einzelfallprüfung vor der Anerkennung des im EU-Ausland erworbenen Führerscheins zu verlangen. Es ist derzeit hier allerdings nicht bekannt, ob Rechtsmittel eingelegt wurde.

Der EuGH ist gut beraten, den Missbrauch der EU-Führerschein-Richtlinie zu unterbinden.

6 Meinungen

  1. Norbert Sohrweide

    gratulation interessanter Bl

  2. Das Thema EU Fahrerlaubnis, EU Führerschein und Fahrerlaubnis ohne MPUist inzwischen fester Bestandteil der Berichterstattung im Fernsehen und in der Presse. Doch diese Medienberichterstattung zur Fahrerlaubnis ohne MPU schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit. Das Thema Europäischer Gerichtshof und das Urteil vom 29.04.2004 zum EU Führerschein und dessen Folgen werden von den deutschen Behörden komplett außer Acht gelassen. Von den Behörden erfährt man zum Thema EU Führerschein ohne MPU in Europa entweder nichts, oder ratsuchende werden bewußt falsch, oder überhaupt nicht informiert. Allenfalls erfahrt man das Wunschdenken deutscher Behörden zum Thema EU Führerschein bzw. EU Fahrerlaubnis.

  3. es wird in Deutschland zum EU Führerschein ohne MPU solange keine einheitliche Rechtsprechung geben wie der EUGH nicht erneut entschieden hat. Diesbezüglich werden je nach Gesinnung unterschiedliche Urteile gesprochen.http://www.europa-fuehrerschein.net/

  4. Nach neuesten Urteil, sollte man wohl doch Abstand von einem EU Führerschein nehmen. Wer kann schon nachweisen das er 185 Tage im Ausland war und hier regelmäßig zur Arbeit ging?

  5. Das ist doch völliger Schwachsinn der EUGH hat mit dem Juni 08 Urteil zum rechtsmissbräuchlichen Füherscheinerwerb den Führerscheintourismus erneut unter Auflagen und Spielregeln gestärkt.

  6. EU Führerschein doch gültig

    Der EU Führerschein ist laut der 3. Führerscheinrichtlinie bis 2013 gültig. Was mit dem EU Führerschein nach 2013 passiert, das weiß jetzt noch keiner. Ich kann mir vorstellen, dass der EU Führerschein einheitlich gemacht wird und dass man weiterhin einen EU Führerschein im Ausland legal erwerben kann.

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