Diese Rechte sind bei der Balkon- und Gartenbepflanzung zu beachten

Wie darf ich meine Blumen gießen und weshalb müssen Blumentöpfe gesichert werden – heute beantworten wir Rechtsfragen in Bezug auf Balkon und Garten. Dabei klären wir auf, was Hobbygärtner dürfen, und was nicht.


Der eigene Garten oder Balkon ist für viele eine echte Oase und die wird gehegt und gepflegt, bis alles grünt und blüht und das ist in der Regel auch erlaubt.

Bei Pflanzensturz sind Sie schadensersatzpflichtig

Erste Ausnahme: Die Pflanzen dürfen nicht so üppig wachsen, dass sie den Nachbarn die Aussicht versperren oder deren Blätter andere Balkone verschmutzen. Und auch beim Gießen sollten Sie vorsichtig sein. Das Wasser darf nicht nach unten tropfen, sodass es in Sturzbächen auf dem Balkon beziehungsweise Terrasse des Nachbarn landet. Beschwert sich der Nachbar, kann das Ärger geben und er ist im Recht. Untertöpfe sind deshalb Pflicht unter Blumentöpfen mit Löchern. Ganz wichtig: Blumentöpfe müssen außerdem gesichert und extra befestigt werden. Denn: Fällt einer der Blumentöpfe bei Unwetter beziehungsweise Sturm herunter, sind Sie schadenersatzpflichtig und das kann teuer werden. Besonders, wenn unten Autos stehen oder sogar Menschen verletzt werden.

Efeu und Weinpflanzen müssen mit dem Vermieter besprochen werden

Bei der Wahl der Pflanzen sind einem eigentlich keine Grenzen gesetzt. Einzig bei Rankpflanzen wie beispielsweise Efeu oder Wein sollte man besser den Vermieter vorher fragen, denn diese Pflanzen können Spuren an der Hauswand hinterlassen. Grundsätzlich aber hat jeder Mieter das Recht seinen Garten oder Balkon so zu bepflanzen, wie er es möchte – selbst wenn es anders im Mietvertrag steht. Ärger blüht da so schnell nicht.

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 186348672, Hardin56

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