Die Bilderfalle

Hinzu kommt, dass ich mich geärgert habe, sogar ziemlich ausgiebig. Ich habe mich geärgert darüber, dass ein Dienst, den ich seit Jahren nutze, zwischendurch und von mir unbemerkt seine Kennzeichnungspflichten geändert hat. Die Rede ist von der ehemaligen PixelQuelle, dem heutigen Pixelio. Das wiederum griff ein "wohlmeinender" Zeitgenosse, ein webbekannter Blogbonzo hinterrücks auf und versuchte diesen Umstand zu Zwecken meiner Diskreditierung zu verwenden, was ihm mit Blick auf einige döspaddelige konsequente Nichtrecherchierer unter den Blogdorfern auch gelungen ist..

Besonders ärgerlich fand ich dabei nicht so sehr den Hinweis des Blogbonzo, mal abgesehen davon, was er versuchte, inakzeptablerweise daraus zu konstruieren. Besonders ärgerlich fand ich, dass solche Änderungen überhaupt – quasi unbemerkt – stattfinden können. Ich hatte zu Beginn meiner Nutzung auf Pixelquelle die Bedingungen zur Kenntnis genommen. Danach war sogar die Angabe [Fotoquelle: www.pixelquelle.de] ausreichend. Da ich diese Kennzeichnung verkürzt fand, habe ich, ohne dass dies gefordert war, in aller Regel die Namen der FotografInnen mit in den Quellennachweis genommen. An dieser Stelle habe ich diese Verfahrensweise auch anderen empfohlen. Insofern ist es völlig inakzeptabel und unangebracht, weil im Kern unberechtigt, ausgerechnet mir einen laxen Umgang mit Kennzeichnungspflichten vorzuwerfen.

Nachdem ich mich wieder abgeregt hatte, beschloss ich, dennoch nicht mit Pixelio zu brechen. Alte Gewohnheiten wurzeln tief und das Bildmaterial ist durchweg erstklassig. Die korrekte Kennzeichnung, die da lauten muss [© Fotograf / PIXELIO], wobei das Pixelio bei Netznutzung auch noch zu verlinken ist, anzubringen ist ja auch nicht schwierig oder aus anderen Gründen abzulehnen. Und so nutzte ich seither weitere drei/vier Bildchen.

Als ich heute auf der Suche nach einer neuerlichen Illustration zu einem meiner Beiträge war, fiel mir auf der Startseite des Dienstes der folgende Text auf:

Änderung bei der Einstellung des Nutzungsrechts

Ab sofort gibt es eine Änderung bei der Einstellung des Nutzungsrechts eines Bildes bei pixelio.de.
Wie gewohnt stellt ihr beim Upload der Bilder die Nutzungsrechte für die Verwendung („redaktionell und kommerziell" oder „nur redaktionell") ein.
Eine nachträgliche Änderung des Nutzungsrechts für die Verwendung bei euren Bildern ist nur möglich, wenn ihr von „redaktionell und kommerziell" auf „nur redaktionell" ändern wollt.
Eine Änderung von „nur redaktionell" auf „redaktionell und kommerziell" ist ausschließlich durch die Administratoren möglich. Bitte in diesem Fall die Bild melden Funktion des entsprechenden Bildes verwenden.

Flugs gelesen wunderte ich mich spontan darüber, dass man die Nutzungsrechte an bereits vorhandenen Bildern überhaupt ändern kann. Wo ist da die Rechtssicherheit für den Verwender? Besonders erstaunlich dabei: Man kann jederzeit selbständig seine Bilder von der liberalen "redaktionell und kommerziell"- zur die werbliche Nutzung ausschließenden "nur redaktionell"-Lizenz ändern. Will man jedoch von restriktiv zu liberal ändern, muss man einen Administratoren bemühen. Das wäre ja wohl zumindest einmal lediglich umgekehrt logisch!?!

Diese Merkwürdigkeit zum Anlass nehmend schaute ich mir noch einmal die unterschiedlichen Nutzungsrechte bei pixelio an und stieß auf eine weitere Ungereimtheit. Scheint es auf den ersten Blick nämlich so zu sein, dass die Lizenz "nur redaktionell" lediglich das Recht ausschließt, die Bilder zu Werbezwecken zu nutzen (bei Pixelio als Recht zur Werbung bezeichnet), steht weiter oben in den Nutzungsbedingungen folgender bemerkenswerter Satz:

Gestattet ist nur die redaktionelle (nicht-kommerzielle) Nutzung des Bildmaterials.

Was soll in diesem Zusammenhang "nicht-kommerziell" bedeuten? Soll der Begriff lediglich das fehlende Recht zur Werbung widerspiegeln? Möglich, aber äußerst missverständlich formuliert und im Zweifel eine teure Falle. Oder ist es im Zusammenhang zu lesen? Also wäre eine redaktionelle Nutzung erlaubt, aber nur wenn die redaktionelle Tätigkeit einen nicht-gewerblichen Hintergrund hat? Wann ist das der Fall oder besser, ab wann ist das nicht mehr der Fall? Oder ist etwas ganz anderes gemeint?

Offenbar sieht Pixelio selber in den missverständlichen Formulierungen keine erläuterungsbedürftigen Sachverhalte, denn in der Pixelio-Hilfe findet man keine erhellenden Aussagen hierzu. Bei dieser Gelegenheit sei dem unbedarften Anwender ein weiterer potenzieller Fallstrick nicht verschwiegen. Pixelio wirbt damit "Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos" zu sein. Völlig korrekt formuliert. Nur wird im Zweifel Otto Normalanwender nicht wissen, dass der Begriff "lizenzfrei" nicht etwa bedeutet, dass die Bilder im Wortsinne lizenzfrei sind. Vielmehr bezeichnet der Begriff "Lizenzfreiheit" nach Definition der Wikipedia ein "Nutzungsverfahren, bei dem für eine Lizenz eine einmalige, vom Urheber des Werkes festgelegte Nutzungsgebühr gezahlt wird", die allerdings bei den Pixelio-Bildern entfällt. Zumindest zur Zeit…

Mein persönliches Fazit: Wirklich risikofrei für den Verwender sind ausschließlich solche Bilder, die von ihren Urhebern konkludent gemeinfrei deklariert worden sind. Die Abgabe von Bildrechten in die Public Domain ist ein irreversibles Verfahren und bedeutet, dass solche Bilder von Jedermann zu jedem Zweck ohne weitere Bedingungen verwendet werden dürfen. Solche Bilder gibt es für den Lebensmittelbereich beispielsweise auf http://www.lebensmittelfotos.com. Alle dortigen Bilder sind gemeinfrei.

Eine gute Anlaufstelle kann auch Wikimedia Commons oder – für Lebensmittelfotos – http://mahlzeit.boocompany.com/ sein. Dort aber bitte darauf achten, dass tatsächlich als Nutzungsrecht die Gemeinfreiheit angegeben ist. Beide Dienste erlauben auch den Upload von Bildern mit anderen Nutzungsrechten. Pixelio werde ich ab sofort nicht mehr nutzen. Es gibt andere Bilddatenbanken da draußen, die ich mir bislang nur nicht genauer angesehen habe, weil ich – wie gesagt – mit alten Gewohnheiten ungern breche. Aber nochmal, nochmal tappe ich nicht in die Bilderfalle.

[Fotoquelle: Wikimedia Commons / St. Zucchinali]

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3 Meinungen

  1. Bilder ist ein ganz schlimmes Thema. Natürlich gibts auch ganze Bildsammlungen die damit werben dass die Bilder frei verwendet werden dürfen aber aich hab auch dort immer ein bißchen Angst ob dies wohl auch wirklich stimmt.Und wer hat denn schon Kontakt zu den wirklichen Urhebern von Bildern – ich glaub das ist selten.

  2. Ich habe letzte Woche eine Abmahnung über 650 Euro für ein 160 Pixel großes Bild von einem User von Pixelio erhalten. Und ich bin inzwischen nicht alleine. Er hat das Bild hochgeladen und als redaktionell gekennzeichnet. Stelle ich mir natürlich die Frage wozu lädt er das Bild erst hoch um dann abzumahnen. Wer an Abzocke denkt der kommt der Sache wohl ziemlich nahe. Wobei ich immer dachte redatkionell heißt man darf das Bild innerhalb eines redaktionellen Textes verwenden. Das ist leider nicht so. Sobald die Seite gewerblich ist oder Einnahmen erzielt (Adsense oder Partnerprogramme) kannst das redaktionell vergessen, dann bist automatisch kommerziell. Laut Anwalt hat man da auch keine Chancen weil die meisten Gerichte für den Abmahner entscheiden. Ist leider so. Also Finger weg von redaktionell gekennzeichneten Bilder wenn man mit der Seite etwas verdient. Da langen auch schon ein paar Euro.

  3. Rate jedem Normalbürger von pixelio ab,alles andere als seriös sind solche Machenschaften !!!

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