Die Abgeltungssteuer: Wichtige Information für Sparer und Anleger

In Deutschland werden auch die Wertsteigerungen des Kapitals versteuert. Die Abgeltungssteuer wird nach einem feststehenden Steuersatz direkt bei der Bank abgeführt. Vorteil ist der grundsätzliche Wegfall der Einkommensteuer auf Kapitalerträge.

Das Finanzministerium hat die jährliche Steuerabrechnung mit diesem Eingriff ins Steuerrecht jedoch nicht vereinfacht, sondern verkompliziert.

Grundlagen zur Abgeltungssteuer für Anleger

2009 ist der Freibetrag von 512 € pro Person bei privaten Veräußerungsgewinnen entfallen. Reformiert wurde auch der Sparerfreibetrag. Er liegt jetzt bei 801 € für Singles, bei 1.600 € für Verheiratete und heißt Sparerpauschbetrag. Die 512 € sind „darin enthalten“, im Vergleich zu früher also kurzum: weg.

Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt 25, maximal 45 %. Vor allem Menschen mit niedrigem Kapitalvermögen haben durch die Steuereinführung mehr Nachteile erhalten.

Sparmöglichkeiten für Junge und Rentner

Junge Steuerpflichtige, die beispielsweise noch studieren, und Rentner, sollten sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen, damit ihr Kapital von der Steuer verschont bleibt. Singles haben darauf einen Anspruch, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen unter 8.805 € liegt. Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen vor Einführung der Steuer unter 7.834 € lag, müssen ebenso nicht die Steuer zahlen.

Wer vor dem 2. Januar 1945 geboren wurde, kann über einen Altersentlastungsbetrag die Höhe der Steuer mindern. Wertsteigerungen von Vermögen, die nach 2009 entstanden sind, werden aber voll versteuert. Es kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu, welche zusammen sicher ein paar Hundert Euro Abzug markieren.

Immerhin: Renten sind nur anteilig fällig. Wenn die Rente bis 2005 erfolgte, ist das Kapital nur zur Hälfte steuerpflichtig. Bei Rentenbeginnen ab 2009 liegt die Steuer bei 58 %.

Nicht nur für Geringverdiener und Rentner

Alle Steuerpflichtigen dürfen mehrere Konten zusammenzählen. Wenn ein Konto Verlust und ein anderes Gewinn geschrieben hat, ist dies besonders praktisch. Erst die Summe der Konten wird versteuert. Bei allen Anlegern, die schon vor 2009 Steuern zahlen mussten, führt das Fiannzamt eine Günstigerprüfung durch. So hat man gute Chancen, dass man nicht den höchsten Steuersatz zahlen muss. Deshalb sollte man in der Steuererklärung durchaus so ehrlich sein und alle Kapitalerträge angeben.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*