Dezember 2015: Diese Änderungen sind jetzt in Kraft

Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung noch einige wichtige Regelungen und Gesetzesänderungen vorgenommen. Was sich alles ändert, lesen Sie hier:






Verfassungsschutz:

Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern wird neu geordnet. Der Schutz vor Extremismus und Terrorismus ist Ziel der Reform, Informationen zwischen Bund und Länder können schneller ausgetauscht werden, außerdem schafft das Gesetz mehr Klarheit für den Einsatz von V-Leuten.

Trinkwasser:

Seit dem 1. Dezember wird die Qualität von Trinkwasser noch strenger kontrolliert. Obwohl, nach Angaben der Bundesregierung, die Strahlenbelastung in Deutschland sehr gering ist, wird das Trinkwasser jetzt umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt.

Lebenspartner:

Bereits seit dem 26. November sind Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare in Kraft: Nach Angaben der Bundesregierung gab es Änderungen in einigen Gesetzen und Verordnungen, die vor allem das Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht.

Korruption:

Seit Ende November gilt eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Sektor. Im Fokus stehen dabei auch die grenzüberschreitende Korruption und die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von internationalen Amtsträgern.

Bundesfreiwillige:

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kommt bei der Integration von Flüchtlingen zum Einsatz. Es werden bis zu 10.000 neue BFD-Plätze bereitgestellt, die ersten Bundesfreiwilligen haben ihren Dienst Anfang Dezember angetreten. Dieses Sonderprogramm ist bis Ende 2018 befristet, für 2016 stehen zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Mietpreisbremse:

Seit Juni können die Bundesländer eine Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte nutzen. Im Dezember tritt die Verordnung nun in weiteren Bundesländern in Kraft – unter anderem in Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein.

Kfz-Steuer:

Die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos muss bis zum 31.12.2015 in der Zulassungsstelle beantragt werden. Denn laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fahren ab 2016 die Besitzer der Elektroautos nur noch fünf Jahre steuerfrei.


Foto: Thinkstock, 185437096, iStock, Bet_Noire

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