Der Rentenratgeber: So bekommen Sie mehr Geld!

Jeder vierte Deutsche hat Fehlzeiten im Rentenbescheid. Folge: Im Ruhestand gibt es weniger Geld. Mit unseren Tipps können Sie Löcher stopfen oder vermeiden – und Ihre Rente aufstocken.

Lücken werden sichtbar, wenn Sie in den Versicherungsverlauf schauen. Diesen bekommen Sie ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre zugeschickt. Möchten Sie vorher reinschauen, können Sie diesen bei der Rentenversicherung gratis anfordern. Fehlen dort zum Beispiel Beschäftigungszeiten, können Sie diese mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen belegen. Wichtig: Arbeitsverträge allein werden nicht anerkannt! Haben Sie keine Unterlagen mehr, können Sie beim ehemaligen Arbeitgeber nachfragen, der diese sechs Jahre aufbewahren muss. Notfalls können sogar ehemalige Kollegen als Zeugen aussagen.

Schulzeiten benennen

Schule und Studium steigern heute zwar nicht mehr die Rente, wenn Sie später aber vorzeitig in Rente gehen möchten, würden diese Zeiten jedoch angerechnet. Deshalb: Jeder Monat, in dem Sie eine Schule (allerdings erst ab dem 17. Lebensjahr) oder Hochschule besucht haben, muss auch im Versicherungsverlauf auftauchen. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Nachweise von den Schulen und Ausbildungsstätten nachträglich anfordern.

Arbeitslosigkeit zählt ebenfalls

Sind Sie eine Zeit lang arbeitslos gewesen und haben Arbeitslosengeld I (wichtig: Arbeitslosengeld II wird nicht berücksichtigt) bezogen? Auch dieser Zeitraum zählt für die spätere Rente. Denn die Arbeitsagentur hat für Sie Beiträge auf Ihr Rentenkonto eingezahlt.

Sollten diese jetzt im Versicherungsverlauf fehlen, dann haken Sie nach: Die Arbeitsagentur kann Ihnen eine Bescheinigung ausstellen.
Wichtig: Haben Sie noch keine Lehrstelle oder eine andere Beschäftigung gefunden, sollten Sie sich unbedingt bei der örtlichen Arbeitsagentur als „Arbeit suchend“ melden. Dieses ist nachträglich nicht mehr möglich.

Krankenkassen

Sie können sich auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Belege über die berufliche Laufbahn und Gehaltsnachweise besorgen.

Hintergrund: Die Firmen zahlen für ihre Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Kassen. Darum dokumentieren sie, was Sie verdienen und wo Sie beschäftigt sind. Aber: Auch dort müssen Belege maximal zehn Jahre aufbewahrt werden.

Zulagen beanspruchen

Viele Riester-Renten-Sparer vergessen Jahr für Jahr, die ihnen zustehenden Zulagen zu beantragen. Erteilen Sie dem Versicherer darum am besten einen Dauerauftrag. Dann überweist er Ihnen das Geld jedes Jahr automatisch.

Foto: Thinkstock, iStock, 178839643, Lightstar59

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