Den Grad der Behinderung berechnen: So errechnen sich die Schwerbehinderungsprozente

Auf der Grundlage „Versorgungsmedizinischer Grundsätze“ kann man den Grad der Behinderung berechnen. Ausgesuchte Ärzte des Versorgungsamtes legen anhand dieser Tabelle fest, wie stark sich ein Gesundheitsschaden körperlich, geistig, seelisch und sozial auswirkt, falls dieser nicht schon durch einen Rentenbescheid oder eine Gerichtsentscheidung festgesetzt wurde.

Neben dem Grad der Behinderung (GdB) wird nach Unfällen und ähnlichen Ereignissen oft der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) angegeben. Die Berechnung beider Beeinträchtigungen erfolgt auf dieselbe Weise, nur bezieht sich der GdS auf die Folgen eines Vorfalls, während der GdB alle Gesundheitsschäden, unabhängig vom Ursprung, betrachtet.

Grad der Behinderung berechnen: So wird’s gemacht!

  1. Größenangabe

Der Grad der Behinderung wird in 10er Schritten bis maximal 100 angegeben. Ab einem Grad von 20 ist das Versorgungsamt verpflichtet die Funktionsbeeinträchtigung festzustellen. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Gesamt-GdB 50 oder mehr beträgt. Zusätzlich wird erst dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

 

  1. Der Schwerbehindertenausweis

Ab einem Gesamt-GdB von 50 Prozent wird der Ausweis mit Foto und Merkzeichen vom Versorgungsamt ausgestellt. In der Regel ist dieser fünf Jahre lang gültig, außer eine Aufenthaltsgenehmigung oder die Arbeitserlaubnis enden früher, sodass auch der Schwerbehindertenausweis auf diesen Zeitraum datiert ist. Ist abzusehen, dass eine Schwerbehinderung unverändert bleibt, wird der Ausweis unbefristet ausgestellt. In allen anderen Fällen kann er zweimal ohne großen Aufwand verlängert werden, danach ist eine erneute Untersuchung notwendig.

 

  1. Die Merkzeichen

Zusätzlich enthält der Schwerbehindertenausweis Merkzeichen, die neben dem Grad auch die Art der Behinderung angeben. Sie kennzeichnen genauer mögliche Vergünstigungen oder Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.

  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich gehbehindert
  • Merkzeichen B – eine Begleitung ist erforderlich
  • Merkzeichen Bl – blind
  • Merkzeichen G – gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – gehörlos
  • Merkzeichen H – hilflos
  • Merkzeichen RF – Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Kriegsbeschädigt – für Kriegsbeschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 50 Prozent
  • VB – z.B. Opfer von Gewalttaten oder Wehr-, Zivildienst- und Impfgeschädigte, die damit einen Anspruch auf Versorgung haben
  • EB – GdS von wenigstens 50 Prozent, die damit Entschädigungen erhalten
  • 1.KL. – Kriegsgeschädigte oder Verfolgte dürfen in Zügen mit einem Fahrschein für die 2. Klasse die 1. Klasse benutzen

 

  1. Den Grad der Behinderung berechnen

In der Tabelle der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ befinden sich ab Seite 18 die unterschiedlichen Auswirkungen sortiert nach Art der Behinderung. Begonnen mit Kopf und Gesicht über Nervensystem und Psyche bis hin zu Organen und Stoffwechsel wird der Grad der Behinderung nach Schwere festgelegt und kann zur Überprüfung daran abgelesen werden.

 

  1. Mehrfach-Behinderungen

Ist man durch mehrere Gesundheitsschäden beeinträchtigt, werden die einzelnen GdB-Werte nicht einfach summiert, um zum Gesamt-GdB zu gelangen. Ausgehend von dem größten GdB-Wert gibt es eine Faustformel, um bei Mehrfach-Beeinträchtigungen den Grad der Behinderung berechnen zu können: Der höchste Wert zählt voll, das zweite Beschwerdebild nur noch zu 50 Prozent und das dritte mit 33 Prozent in die Berechnung mit ein. Die Formel lautet:

Höchster GdB-Wert + (½ * zweitgrößter GdB-Wert) + (1/3 * drittgrößter GdB-Wert) usw.

Die Berechnung des Grades der Behinderung ist ein wichtiger Schritt, um den Bedarf an Unterstützung und Versorgung für Menschen mit Behinderungen zu ermitteln. Der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen erleichtert den Betroffenen den Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen und Leistungen.

 

Img: peppi18 – Fotolia

Werbung

17 Meinungen

  1. Hallo,also zum pauschalen Nachhrechnen finde ich die Anleitung zur Berechnung des Behinderungsgrades klasse. Habe aber einige Schritte nur mit der Bescheinigung von Arzt nachvollziehen können. Trotzdem sehr interessant.Gruß Johann M.

  2. Ich hätte da mal eine Frage woher kommt die im letzen Ansatz genannte Formel, so weit mir bekannt darf der gesamt GdB nicht berechnet werden, vielmehr muss die Gesamtauswirkung bei der ermittlung des GdB betrachtet werden. Im übrigen würde die Formel verdammt schnell zu einem unrealistsich hohen GdB kommen.

  3. Bei mir wurde vor kurzem das festgestellt wieviel prozent kann ich bekommen Lumbalen Skoliose M51 0 GOsteochondrose im Sekment L5/ S1Radikuläre Symphtomatik

  4. Anton annemarie

    Trotz Hirnblutungen wurde der Behindertenausweis von 90% auf 60% gekürzt.
    %

  5. Wolfgang Gerlach

    Sehr geehrte Damen und Herren, 2007 wurde mir nach Larynkarzinom der Kehlkopf total entfernt. Versorgungsamt stufte mich auf 100% Grad der Behinderung ein. 2012 wurde ich herabgestuft auf 90% mit einer Begründung die ein normalsterblicher nicht versteht. Vielleicht bekomme ich von Ihnen brauchbare Hinweise. Ich verbleibe mit herzlichenGrüssenW.Gerlach

  6. Wo gibt es die Tabelle zur Berechnung des Grades der Behinderung ?

  7. Höchster GdB-Wert + (½ * zweitgrößter GdB-Wert) + (1/3 * drittgrößter GdB-Wert) usw.
    ich kann leider die o.g. Stelle nicht deuten :½
    könnten Sie mir die Bedeutung der Zeichen erläutern?
    Danke liebe Grüße
    Conni Jung

  8. ich habe chronisches rheuma muss wegen dem oft zuhause bleiben und krank machen desweiteren habe ich einen hohen blutdruck 120 zu 200 ich habe dem versorgungsamt heidelberg alles geschrieben wer kann mir einen anhaltspunkt geben wieviel prozente ich bekommen kann
    gruss klaus

  9. Hallo ich habe COPD 40%, Hydrozepalus 40% ,Herz/Kreislauf nach infakt 40%,Sehschwäche ,Doppelbilder 20%.Amt will keine 50% gben,weil Krankheiten nicht addiert werden.Auch Anwalt stöhst auf taube Ohren.

  10. Ich habe Gehört das man mit ADS auch einen behinderten Ausweis beantragen kann bei einem Kind stimmt das ? Es bekommt Medikamente und geht auf eine förderschule kann uns jemand da eine erliche Antwort geben

  11. Ich hatte 1960 einen schweren Berufsunfall. KH-Aufenthalt 2 Jahre. Behinderung 40
    1994 schwarzes Melanom im rechten Auge. Gdb 100
    1996 Amputation des rechten Augens
    1999 Rückstufung vom Versorgungsamt auf 50 (Unfall und Auge)
    2013 Hees. Vers.Amt auf 60
    2015 Erhöhung BGU – Ffm auf Unfall 50 %
    Trotz beider Behinderungen nur GdB 60
    Vielleicht können Sie mir die Berechnung erklären.

  12. Hallo seit 3 Jahren bin ich ohne etwas zu Merken zusammen gebrochen . Der Umfall war im Oktober 2020 mit Folgen einer Knie OP dann ,hat mein Arzt mich in das UKE Überwiesen dort wurde 1 ein Gespräch Geführt mit einer Einweisung in das UKE Verordnung .Am 14 1. 2021 war die OP .Hiobsbotschaft 1 Schrittmacher Wie viel % werde ich erhalten dafür ???? Geboren am 04.05..1947. MFG. Frau Unbekannt

  13. Es gibt keine Prozente beim GdB! Es ist ein Grad der Behinderung! Bitte nicht weiterverbreiten!

  14. Ist es so gedacht ?
    Excel
    Max vorher dazu rechnen Faustformel: Höchster GdB-Wert + (½ * zweitgrößter GdB-Wert) + (1/3 * drittgrößter GdB-Wert) usw.
    Max(Spalte1) Spalte(2) Spalte(3) Spalte(4)
    30 Plus eintragen Max 30 30

    30 30

    20 10 30 15 20 =VRUNDEN(Zellemit Zahl 15);10)

    10 10

    10 10

    10 10

    10 10

    10 10

    10 10

    10 10

    10 10

    GdB Amt 40 Neues Ergebnis 50 50

  15. Moin Moin,
    GdB 30 plus 20 plus 20 gleich GdB 50

    Das pass zu Ihrer Faustformel,
    Quintessenz: ?

    Ist der Gesamt GdB ist zu niedrig ? oder richtig?

    Beschreibung:
    Obgleich in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) vorgegeben ist, dass ein GdB von 50 und damit eine Schwerbehinderung erst dann festgestellt werden kann, wenn sich im Funktionellen ein Vergleich zu den hier entsprechend bewerteten Gesundheitsstörungen ziehen lässt, hat sich in der Praxis der letzten Jahre ein Automatismus GdB 30 plus 20 plus 20 gleich GdB 50 durchgesetzt.

    Dies ist weder nach den Vorgaben der Anhaltspunkte noch nach den hierin aufgezeigten Gesundheitsstörungen, für die ein GdB von 50 vorhergesehen ist, gerechtfertigt. Um eine begriffliche Entwertung der Schwerbehinderung zu vermeiden wird man hier in Zukunft – auch von Seiten der Sozialgerichte – mehr auf die Vorgaben in den Anhaltspunkten zurückkommen müssen.

    Quelle:
    Zeitschriftenbeitrag
    Titel der Veröffentlichung: Die Bildung des Gesamt-GdB bei Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht
    Bibliographische Angaben
    Autor/in: Losch, Eberhard
    Herausgeber/in: Gentner, ISSN: 0025-8490
    Quelle: http://www.rehadat-recht.de
    Jahr: 2008
    Referenznummer: R/ZS0151/0167
    Informationsstand: 04.02.2009
    Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2008, 104. Jahrgang (Heft 6), Seite 236-239, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490

    link

    https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/bildung-des-gesamt-gdbs/index.html?filter=%28schlagwort_alle%3A%28%28%22gesamt-GdB%22+OR+%22gesamt-Gds%22%29%29%29+AND+doc_type%3ALIT&reloaded&sort=erscheinungsjahr_lit+desc&page=15&query=%28schlagwort_alle%3A%28%28%22gesamt-GdB%22+OR+%22gesamt-Gds%22%29%29%29+AND+doc_type%3ALIT&mode=detail&listtitle=Bildung%20des%20Gesamt-GdB

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*