Bundesarbeitsministerium plant bis 2020 Rentenanpassung Ost

Das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Nahles (SPD) will Presseberichten zufolge das Rentenniveau Ost gegenüber dem des Westens anpassen. Gegenwärtig liegt der sogenannte Rentenwert Ost bei 94 Prozent des westlichen Werts. Diese Lücke soll laut Plänen des Ministeriums bis 2018 zur Hälfte geschlossen werden. Das wäre ein Vorgang, der einer Rentenerhöhung von drei Prozent gleichkäme. Im Jahr 2020 würde dann der zweite Stepp erfolgen, in etwa gleich großer Höhe. Die endgültige Höhe hängt allerdings von den Rentensteigerungen ab, die in diesen Zeiträumen anstehen.

Wegfall der Höherwertung

Vorteile und Nachteile: Sollte sich das neue Rentenkonzept durchsetzen, würde die bisher bestehende sogenannte Höherwertung der ostdeutschen Einkommen zukünftig entfallen – ebenfalls in zwei Schritten. Das würde effektiv eine Schmälerung der Rentenansprüche von mehr als sechs Millionen Arbeitnehmern in den ostdeutschen Bundesländern bedeuten. Die Gesamtkosten einer vollständigen Ost-West-Angleichung würden nach einer ad-hoc-Schätzung der Rentenversicherer mit rund drei Milliarden Euro zu Buche schlagen. In Beitragspunkten wären das 0,3 Prozent.

Einheitliche Rente ab 2020

Die Debatte um die Rentenanpassung Ost brachte innerhalb der CDU/CSU keine einheitliche Haltung zutage. Einige Politiker aus diesem Lager lehnen sie ab, weil sie in der jetzigen Konzeption den Wegfall der bereits erwähnten Höherwertung der ostdeutschen Einkommen bedeuten würde. Andere Wirtschaftsexperten aus der CDU hingegen betonen, dass aufgrund der ohnehin sich langsam schließenden Rentenlücke zwischen Ost und West die Höherwertung ohnehin früher oder später vor der Abschaffung stehen würde. Und: Eine einheitliche Rentenformel bis zum Jahr 2020 sei grundsätzlich erstrebenswert. Andere Stimmen innerhalb er CSU äußern zum Thema wiederum andere Ideen, etwa einen pauschalen Zuschlag von 100 Euro bei geringen Rentenbezügen. Auch Rentenexperten außerhalb der Politparteien halten nach über einem Vierteljahrhundert eine Vereinheitlichung des Rentensystems für angebracht, fordern dabei aber ein Rentenkonzept, das zukünftige Rentnergenerationen nicht über Gebühr benachteiligt.


Fotonachweis: Thinkstock, 178839643, iStock, Lightstar59


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