Botox to go? Oh no!

Wir leben in einer Zeit, in der scheinbar alles gleich zu haben ist. Pizza to go, Döner to go, Coffee to go. Auch Serviceleistungen wird dieses Label immer öfter aufgeklebt. Cut and go! Warum warten, wenn ich quasi im Vorbeigehen eine neue Frisur bekommen kann? Klingt  in der Servicewüste Deutschland wie Musik in den Ohren der meist lieblos behandelten Konsumenten. "Service on demand" und ohne Wartezeiten. Super, ey! Doch bedenklich wird es, wenn medizinisch-ästhetische Behandlungen diesem Trend folgen. "Botox to go" ist auf immer mehr Schildern in deutschen Großstädten zu sehen. Ich sehe das mehr als skeptisch. Nicht nur, dass diese Beauty-Behandlung, die übrigens auch unangenehme Nebenwirkungen haben kann, banalisiert wird. Auf der Strecke bleibt mit Sicherheit eine fundierte und somit auch zeitintensive Beratung. Natürlich dauert eine Behandlung mit Botulinumtoxin A nur wenige Minuten, aber das bedeutet doch nicht, dass man sich eine vernünftige Beratung und ein Aufklärungsgespräch sparen kann. Husch, husch die Spritze gesetzt und Zornes- bzw. Stirnfalten oder Krähenfüße verschwinden, als hätte die bezaubernde Jeannie nur mal kurz geblinzelt? So leicht ist der Umgang mit Botox auch wieder nicht.

Beim Einspritzen von Botulinumtoxin A in den Gesichtsmuskel wird die Übertragung von Nervenimpulsen gehemmt, die das Zusammenziehen der Muskeln auslösen und damit auch zur Bildung der mimischen Fältchen beitragen. Der Arzt braucht Erfahrung und Zeit, um die richtige Dosierung zu wählen und die Spritze richtig zu platzieren. Schließlich soll das Ergebnis so natürlich wie möglich sein. Wer will schon als maskenhafter Botox-Zombie nach Hause kommen? Übrigens: Faltenunterspritzungen sind als Ausübung von Heilkunde anzusehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im April 2006 entschieden und damit gleichzeitig Kosmetikerinnen untersagt, Falten zu unterspritzen. Aha! Auch Unterspritzungen sind eine ernste Angelegenheit, denn sie gehören eindeutig in den Bereich Medizin – und hier sollte wirklich nicht nach dem Drehtür-Prinzip gearbeitet werden. Wenn das doch Schule macht, lesen wir noch irgendwann an einer Krankenhauswand: Blinddarm-OP to go …

Botox gilt als allgemein gut verträglich, dennoch können Nebenwirkungen und Komplikationen auftreten, z.B. Sehstörungen, leichtes Unwohlsein, Hautausschlag, Juckreiz oder vorübergehend hängende Oberlider bzw. Brauen. Zudem dürfen Botoxbehandlungen bei bestimmten Vorerkrankungen nicht durchgeführt werden. Auch für Schwangere und Stillende sind Botoxbehandlungen nicht das Richtige. Um alle Eventualitäten abzuklären, muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Ich persönlich weiß nicht, wie das ganze Prozedere vor der Injektion nach dem "to-go"-Prinzip laufen soll. Das wäre mir auch zu stressig. Ich möchte mir in aller Ruhe ein Bild von der Person machen, die mich mit Botox optimieren will. Mir wäre auch  wichtig, eine Art Beauty-Konzept zu bekommen, das individuell auf mich abgestimmt ist. Oft ist Botox ein Element im Rahmen einer medizinischen Hautverjüngung, doch wenn man gleich nach der Spritze weiterrennt, bleibt keine Zeit, um mehr darüber zu erfahren. Ach ja, ein paar Allergien habe ich auch noch. Das sollte der Arzt wissen. In der Hektik hätte ich das unter Umständen vergessen. Fazit: "Botox to go" ist nichts für mich. Beautybehandlungen sollten ruhig und nicht unter Zeitdruck durchgeführt werden, medizinisch-ästhetische Treatments erst recht. Übrigens: Ich mag nicht mal Coffee to go. Nichts ist schlimmer, als im Galopp zu essen oder zu trinken. Wo bleibt da bitte der Genuss?

2 Meinungen

  1. Viele Mediziner, die Botox einsetzen, haben mir erklärt, dass „Botox in Tuben bzw. Tiegeln“ nicht mit Botoxinjektionen verglichen werden kann. Ich bin geneigt, diesen Medical Beauty-Experten zu glauben. Eine Creme ist eine Creme und eine Spritze ist eine Spritze. Wir sprechen also von zwei unterschiedlichen Möglichkeiten der Behandlung von Fältchen. Mir ist auch kein Kosmetikum bekannt, welches exakt wie Botox arbeitet. Das wäre sicher juristisch heikel, denn die Kosmetik-Gesetzgebung sagt klar, dass kosmetische Mittel primär dazu bestimmt sind, äußerlich für eine guten Hautzustand zu sorgen. Selbst „Cosmeceuticals“, das ist eine Produktkategorie, die sich zwischen Kosmetik und Arzneimittel bewegt, können nicht botox-like wirken. Sie dürfen eine physiologische Wirkung haben, die allerdings überwiegend kosmetischer Art sein muss. Merke: Fältchen kann man mit Cremes behandeln, mittels Faltenunterspritzung auffüllen lassen oder eben mit Botox „entspannen“. Jeder möge nun selbst entscheiden, welche Entfaltungsmöglichkeiten er favorisiert.

  2. Es ist so,dass Cremes,Gele und Salben nicht alle Hautschichten durchdringen können.Die Haut besteht ja aus verschiedenen Schichten.Eine Injektion durchbricht diese Grenzen und kann genau dort Depots setzen,wo die Schönheitscremes nicht hinkommen.Weiterhin kann eine Creme kein Depot setzen.Daher spricht man auch von einem „Augenblick-Phänomen“.Man muss also stetig neu „aufschmieren“,un den gewünschten Effekt zu erreichen.Es ist der gleiche Effekt wie das Make-up.Es scheint bei den Bevölkerungsschichten noch nicht durchgedrungen zu sein,dass es mittlerweile viel bessere Substanzen als das umstrittene Botox gibt.Dieses Stoffe sind biologisch und naturidentisch und werden vom Organismus als körpereigen betrachtet.Daher sind die Nebenwirkungen sehr gering.Selbst ein Hauttest ist nicht mehr nötig (Allergie!).Zwei dieser Stoffe,die mittlerweile State of the Art sind,lauten Hyaluronsäure und CaHa mit einer Dauerhaftigkeit von 6 bis 24 Monate.In meiner Praxis http://www.first-topas.de habe ich damit sehr gute Erfolge erzielt.die Patienten sind zufrieden und die Mimik bleibt natürlich erhalten.

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