Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Absicherung im Krankheitsfall

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte funktioniert im Prinzip nicht viel anders, als bei Arbeitern oder Angestellten. Zwar wird das pro Dienstjahr ansteigende Ruhegehalt oftmals höher bemessen, doch sollte man darauf achten, dass es erst nach fünf Jahren Dienstzeit eine Absicherung für Beamte gibt. Eine BUV frühzeitig abzuschließen ist aus Kostengründen und auch aus Zeitgründen empfehlenswert.

Definition Berufsunfähigkeit

Der Definition nach stellt man bei Beamten keine Berufsunfähigkeit fest, sondern eine Dienstunfähigkeit. Durch den eigentümlichen Stand, in dem man nicht angestellt ist, sondern in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen wird, kann sich nun ergeben, dass der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig einstuft (wenn eine Erkrankung dazu führt, dass man innerhalb der nächsten zwei Jahre seinen Dienst nicht leisten kann) und konsequenter Weise in den Ruhestand entlässt.

Dadurch muss man aber nicht unbedingt aus der Sicht der Versicherung berufsunfähig (wenn man seinen erlernten Beruf auf unabsehbare Zeit nicht ausführen kann) sein. Es kann dazu kommen, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, aber nichts ausbezahlt bekommt. Eine Klausel, die auch die Dienstunfähigkeit mit einschließt, sollte also dringend mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Man sollte sich auch nicht auf eine zeitliche (auf ein maximales Alter bezogene) Befristung einlassen.

Sinnvoll: Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, ist es sinnvoll, zwischen ihnen einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich anzustellen. Nicht alle Versicherungen sind für Beamte geeignet oder bieten die besten Konditionen zu den günstigsten Preisen. Während es auf etlichen Webseiten relativ einfache Online Rechner gibt, sollte man sich mehreren Punkten widmen, auf die man die Angebote prüft:

  • Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne andere Versicherungen angeboten?
  • Ein Prognosezeitraum von 6 Monaten, um die Leistungen der Versicherung frühzeitig in Anspruch nehmen zu können
  • Verzicht auf Verweisung (beispielsweise auf andere Berufe) seitens der Versicherung
  • Arbeitslosigkeit, Elternzeiten sollten im Vertrag geklärt werden
  • Auf die Anwendung von §41 VVG (Anzeigepflicht der Gesundheit vor Vertragsabschluss) sollte verzichtet werden
  • Versicherungsschutz auf der ganzen Welt
  • keine Veränderung des Vertrags durch einen Berufswechsel
  • Können die Beiträge gestundet werden?
  • Möglichkeit der Nachversicherung/spätere Erhöhung von Rente und Beitrag
  • dynamische Erhöhung der Rente
  • keine zeitlich begrenzte Anerkennung
  • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
  • Wiedereingliederungshilfe

 

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Eine Meinung

  1. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sinn machen. Vergleichen sollte man die Anbieter in jedem Fall. Denn es gibt nicht nur im Kreditbereich, sondern eben auch hier enorme Unterschiede.

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