Außerordentliche Kündigung der KFZ-Versicherung

Die Kfz Versicherung kündigen ist auf ordentliche und außerordentliche Weise möglich. Die ordentliche Kündigung von Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder anderen Versicherungspaketen muss fristgemäß zum Ende des Versicherungsvertrages erfolgen. Bei den meisten Kfz Versicherungen ist die Laufzeit des Vertrages mit dem Kalenderjahr identisch – somit endet der Vertrag am 31.12. des Jahres, die Kündigung muss allerdings schon einen Monat vorher, also am 30.11. der Versicherungsgesellschaft vorliegen.

Die Kfz Versicherung kündigen ist auf sechs Arten möglich

Daneben gibt es auch andere Varianten, um die Kfz Versicherung wechseln oder ganz aufheben zu können. Zum einen erlischt die Versicherung in dem Moment, wenn der Pkw abgemeldet oder stillgelegt wird. Denn die Haftpflichtversicherung muss zwar von jedem Autobesitzer abgeschlossen werden, wenn aber kein Auto mehr vorhanden ist, muss man auch nicht auf dem Vertrag sitzen bleiben. Dies gilt auch bei einem Totalschaden.

Weitere außerordentliche Kündigungen der Kfz Versicherung finden sich in anderen Schadenfällen: Egal, ob der Versicherungsanbieter die Summe übernimmt oder nicht, kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei muss man allerdings beachten, dass der Anspruch auf die Jahresprämie beim Versicherer verbleibt.

Die ordentliche und auch die außerordentliche Kündigung

Das Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn man umzieht und dabei das Auto ummeldet oder wenn man das Auto verkauft. Der neue Käufer muss hierbei nicht die Versicherungspolice übernehmen und der Verkäufer braucht sie nicht weiter zu tragen. Wird vom Käufer ein neuer Vertrag aufgenommen, erlischt der alte automatisch.

Es gibt noch einen Fall, in dem man die Kfz Versicherung kündigen kann: Wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung beschließt, die Leistungen aber gleich bleiben, hat man einen Monat Zeit, um – wie in den meisten der Fälle – schriftlich zu kündigen.

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2 Meinungen

  1. Es ist ja jedes Jahr das Gleiche Ende des Jahres. Alle Versicherer unterbieten sich im Preiskampf um den Kunden und dieser erhält oftmals nach Wechsel zum „günstigen“ Anbieter die Prämienanpassung bei der nächsten Fälligkeit

  2. immer billiger, immer günstiger als die anderen. Das ist das standard Konzept.

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