Asamoah – (k)ein Fall für die Genossenschaft

Für Fußball-Stars gelten im Falle einer Berufsinvalidität die gleichen Regeln wie für normale Arbeitnehmer. 80 Prozent der Fußballer haben daher eine Sportinvaliditätspolice abgeschlossen, welche das Pendant zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. Das macht Sinn und es gibt hier diverse Anbieter. Meist jedoch werden bei Sportlern Genossenschaften bzw. Gewerkschaften zwischengeschaltet, die bei der Vermittlung der richtigen Ansprechpartner helfen.

Im Breiten- und Spitzensport anderer Sportarten spielt hier die Deutsche Sporthilfe eine große Rolle, welche ihrerseits mit einer Versicherung kooperiert (der Arag). Im Fußball ist es die Spielergewerkschaft VdV, welche den Stars mit den richtigen Kontakten unter die Arme greift. Sehr wahrscheinlich, dass auch Gerald Asamoah in den nächsten Monaten von den Leistungen der VdV profitiert. Ohne diese zusätzliche Absicherung würde Asamoah lediglich die vergleichsweise geringen Leistungen der Berufsgenossenschaft genießen.

Wie FOCUS Online-Autor Wolfgang Müller recherchiert hat, verdienen gute Bundesligaprofis „zwischen 20 000 und 100 000 Euro im Monat – bei Topspielern sind die Grenzen nach oben offen. Wie bei einem normalen Angestellten wird dieses Geld bei einer Verletzung noch sechs Wochen weiter bezahlt.“ Danach tritt die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft in Kraft. „Die Beiträge dafür“, schreibt Müller, „zahlen die Vereine: Zweitligaclubs zahlen bereits 400 000 Euro im Jahr, Erstligaclubs entsprechend mehr. Im Fall einer längeren Verletzungspause können die Berufssportler der Bundesliga dadurch mit maximal 190 Euro pro Tag bis zur Genesung rechnen.“

Doch auch für Vereine gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Absicherung. Wenn Schalke-Manager Müller clever war, hat er sich gegen ein mögliches Aus im UEFA-Cup versichern lassen. Es gibt für derartige Versicherungspolicen mehrere Risikobereiche, wie den Abstieg aus einer Liga, den Nichtaufstieg in eine Liga oder eben – wie im Fall Schalke – das frühzeitige Scheitern in einem Wettbewerb.

Der Gegenstand einer Abstiegsversicherung definiert sich dabei wie folgt:
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass geplante Einnahmen aufgrund von Misserfolg/Abstieg verloren gehen bzw. aufgrund von Misserfolg/Abstieg Kompensationszahlungen notwendig werden. Mindereinnahmen (Vereinssicht) können dabei entstehen durch geringere TV Einnahmen, geringere Einnahmen bei Trikot-, Banden-, und sonstiger Werbung oder geringere Zuschauereinnahmen. Mehraufwendungen (Sponsoren/ Vermarktersicht) können infolge geringerer Werbeleistung entstehen.

So kann zumindest in finanzieller Hinsicht der aus dem Misserfolg oder einer Verletzung resultierende Schaden etwas begrenzt werden. Die eigene Enttäuschung über eine Niederlage kann dabei jedoch durch keine Police gemindert werden. Ganz sicher…

PS: Die Operation von Gerald Asamoah am Freitag in Nancy ist übrigens erfolgreich verlaufen. In der Rückrunde soll er wieder zum Einsatz kommen.

Bild: FOCUS Online

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