Anlegerschutz: Anlageberatung jetzt sicherer?

Anlegerschutz und Anlagebratung sind in Deutschland genau geregelt. Eigentlich waren auch schon vor dem großen Börsencrash, der Ende 2008 die Finanzkrise auslöste die Pflichten eines Anlagebraters in Deutschland sehr genau festgehalten. Zumal im Vegleich zu anderen Länder der Welt oder der EU, in denen kaum bis gar keine Pflichten beim Verkauf von Wertpapieren oder bei der Vermittlung von Vermögen bestehen.

Anlegerschutz: Direkter und sicherer beraten lassen?

Wer in Deutschland überhaupt eine Anlageberatung durchführen darf und wie diese zu geschehen hat, regelt das Kreditwesensgesetz (KWG), das Teil des Kapitalmarktrechtes ist. Generell muss jeder Anlagenberater, egal ob frei oder bei einer Bank angestellt, über eine entsprechende Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügen. Dieser Beraterführerschein setzt eine entsprechend geprüfte Ausbildung voraus und begründet auch die Pflichten des Anlageberaters.

Sollte eine Anlageberatung schlecht durchgeführt worden oder gar der Kunde arglistig getäuscht woreden sein, kommt einerseits die Bundesanstalt für Finanzaufsicht ins Spiel, andererseits kann es auch sowohl Zivil- als auch Strafrechtliche Konsequenzen haben. Dabei sei allerdings erwähnt das der Anlagebrater keineswegs für Verluste geneerell, sondern nur für fahrlässig oder bewusst begangene Beratungsfehler zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Aktionsbund aktiver Anlegerschutz

Nicht zuletzt durch die Krise und die teilweise empfindlichen Zahlungs Verluste, die viele kleine und mittlere Anleger erlitten haben, sehen sich die Interessenvertreter der Kleinanleger im Aufwind. Neben dem Schutzverband Deutscher Wertpapierbesitzer e.V., hat in den letzten Monaten der kleinere Aktionsbund aktiver Anlegerschutz e.V. medial auf sich aufmerksam gemacht. Die Vereine bieten neben einer Interessenvertretung zahlreiche Dienstleistungen an, welche den Mitgliederinteressen dienen sollen. Sie reichen von Informationen bis hin zu Leistungen von einem Rechtsanwalt.

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