Alleinerziehende Mütter: Armutsrisiko Kind

Es ist ein gesellschaftlicher Trend, der die Betroffenen finanziell häufig unter Druck setzt: Seit 1995 ist die Anzahl alleinerziehender Mütter in Deutschland um 25 Prozent angestiegen – Tendenz steigend.




Angespannte finanzielle Situation

Frauen machen das Gros der Alleinerziehenden aus – und sie haben zumeist eine wesentlich angespanntere finanzielle Lage als männliche Alleinerziehende. 30 Prozent von ihnen beziehen Sozialhilfe. Das macht sie zur größten Gruppe unter allen Frauen, die Sozialhilfe beziehen. Damit haben sie das größte Armutsrisiko – der Grund hierfür sind aber nicht die Kinder, sondern schlicht der Mangel an verfügbarem Einkommen.

Mangel an Arbeitsmöglichkeiten

Die Arbeitswelt sowie das Schul- und Kinderbetreuungssystem in Deutschland bieten für alleinerziehende Frauen nicht genügend Flexibilität. Es ist praktisch unmöglich, als alleinstehende Mutter eines Kleinkinds in Vollzeit zu arbeiten, um so sein Einkommen unabhängig zu erwirtschaften.
Die Folge: Eine abhängige, finanziell angespannte Situation für Mutter und Kind. Studien zeigen, dass das Einkommen einer Mutter nach einer Scheidung um durchschnittlich fast 40 Prozent sinkt. Für viele Mutter-Kind-Haushalte bedeutet das: Sie müssen mit einem Nettoeinkommen von rund 900 Euro im Monat über die Runden kommen.

Unterschiede innerhalb der EU

Laut Definition der EU gilt jeder als arm, dem weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. In Deutschland lebt demzufolge jedes sechste Kind in Armut – mehr als 1,6 Millionen Mädchen und Jungen. In anderen Ländern mit einem ganztägigen Betreuungsangebot ist die Kinderarmut wesentlich geringer – zu ihnen gehören Dänemark, Finnland, Frankreich und Schweden. In diesen Ländern können alleinerziehende Frauen in Vollzeit arbeiten.

Hilfe durch steuerliche Entlastung

Um die Situation Alleinerziehender zu verbessern, plant die große Koalition für sie eine steuerliche Entlastung. Es ist geplant, aus dem Etat des Familienministeriums rund 80 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden soll diese Summe aus dem Topf für das Betreuungsgeld. Die Umsetzung der stärkeren Entlastung soll im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergelds, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags umgesetzt werden. Die Anpassung soll rückwirkend zum ersten Januar dieses Jahres erfolgen.

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